Sie sind hier:

Ausschreibung deutsch-französischer Forschungs- und Entwicklungsprojekte

Die Parlamentarische Staatssekretärin Brigitte Zypries und der französische Stellvertretende Generaldirektor für Unternehmen Benjamin Gallezot hatten auf der Frühjahrstagung „go-cluster“ bereits eine gemeinsame Fördermaßnahme angekündigt. Nun wurde die erste Ausschreibung für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen zwischen Frankreich und Deutschland bekanntgegeben. Ziel der Förderung ist es, Antragsteller bei der Entwicklung marktreifer Lösungen für Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren zu unterstützen, die über ein großes Marktpotenzial in Frankreich, Deutschland, der EU und international verfügen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Bpifrance ermöglichen damit den Zugang zu öffentlichen Fördermitteln für ausgewählte gemeinsame deutsch-französische Projekte. Minimalvoraussetzung für ein Projektkonsortium ist die Teilnahme von mindestens einem KMU jeweils aus Deutschland und Frankreich. In Deutschland erfolgt die Förderung im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM).

Die zu erwartenden Projektergebnisse müssen zu marktwirksamen Innovationen (neue Produkte, Verfahren und/oder technischen Dienstleistungen) führen.

Die Projektanträge müssen folgenden Leitlinien entsprechen:

  • Zu den Partnern müssen mindestens ein französisches und ein deutsches mittelständisches Unternehmen gehören, die jeweils wesentliche Beiträge zu dem Projekt leisten. Die Beteiligung von weiteren Unternehmen und Forschungseinrichtungen als Partner oder Unterauftragnehmer ist willkommen.
  • Es können auch Unternehmen und / oder Forschungseinrichtungen aus anderen Ländern teilnehmen. Die Teilnahme dieser Partner wird nicht durch das ZIM oder Bpifrance gefördert.
  • Das Projekt soll einen ersichtlichen Mehrwert aufgrund der Kooperation der Teilnehmer beider Länder erzielen (beispielsweise eine verbesserte Wissensgrundlage, Zugang zu FuE-Infrastrukturen, neue Anwendungsbereiche).
  • Die Laufzeit der Projekte soll drei Jahre nicht überschreiten und klar die Beteiligung aller Projektpartner beider Länder herausstellen.

Die Förderung wird gemäß den geltenden nationalen Gesetzen, Bestimmungen, Vorschriften und Verfahren gewährt. Projektanträge und nationale Förderanträge werden bis zum 18. Dezember 2015 akzeptiert.

Damit richtet sich die Förderung, die vom französischen Programm Bpifrance und dem deutschen Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) umgesetzt wird, gezielt auch an verschiedene Akteure aus Cluster-Initiativen.

Über folgenden Link finden Sie die Bekanntmachung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.