BMBF: Bekanntmachung „Richtlinie zur Förderung der Entwicklung und Implementierung von Ausbildungsclustern International – ClusterVET“
Der dabei in der Richtlinie „ClusterVET“ angestrebte Clusteransatz soll dazu dienen, eine Bündelung von Ressourcen für die Aus- und Weiterbildung deutscher Unternehmen im Ausland in einem kooperativen Zusammenschluss zu erwirken und damit effizient Innovationen und Kompetenztransfer zu ermöglichen.
Deutsches Auslandsgeschäft oft durch fehlende qualifizierte Fachkräfte im Zielland gebremst
Die Unterstützung deutscher Unternehmen im Ausland bei der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften ist ein wesentliches Ziel des Engagements der Bundesregierung in der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit. Die deutsche Wirtschaft ist traditionell exportstark, zahlreiche Unternehmen besitzen außerdem eine oder mehrere Niederlassungen und Produktionsstätten im Ausland. Dabei zeigt sich, dass das deutsche Auslandsgeschäft oft durch das Fehlen von qualifizierten Fachkräften im jeweiligen Zielland gebremst wird.
Bezugsrahmen sind im Aufbau befindliche oder bestehende Cluster
Bezugsrahmen für die Förderung sind im Aufbau befindliche oder bestehende Cluster aus deutschen Unternehmen und ggf. Unternehmen im Zielland. Unter einem Cluster wird ein dauerhaftes regionales oder überregionales Netzwerk verstanden, in dem die Unternehmen (sowie ggf. weitere Institutionen) über Zulieferer-, Abnehmer- und/oder Dienstleisterbeziehungen in Wertschöpfungsketten miteinander in Beziehung stehen.
Weiterentwicklung zu „Ausbildungsclustern“
Die Förderung fokussiert auf die Weiterentwicklung solcher Cluster im Sinne von „Ausbildungsclustern“. Ziel ist die Entwicklung und Erprobung von Modellen im Cluster, die zur nachfrageorientierten Aus- und Weiterbildung von Fachkräften in deutschen Unternehmen in einem bestimmten Wirtschaftssektor und/oder einer Region im Ausland beitragen.
Projektvorschläge zu innovativen Handlungsansätzen in Afrika willkommen
Erwünscht sind darüber hinaus Konzepte, die einen Beitrag zu innovativen Aus- und Weiterbildungsansätzen im Themenfeld „Digitalisierung“ aufweisen (siehe auch Absatz 2 der Bekanntmachung: „Gegenstand der Förderung“). Die Bundesregierung ist zudem, aber nicht ausschließlich, an innovativen Handlungsansätzen in Ländern des afrikanischen Kontinents interessiert. Entsprechende Projektvorschläge sind daher willkommen.
Geförderte Maßnahmen sollen Leuchtturmcharakter entwickelnEs wird erwartet, dass die geförderten Maßnahmen Leuchtturmcharakter entwickeln und als Vorbild für ähnlich geartete Maßnahmen der Qualifizierung von Fachkräften deutscher Unternehmen im Ausland dienen. Es soll darüber hinaus ein Hebeleffekt für deutsche Aus- und Weiterbildungsanbieter erzeugt werden, im Zusammenschluss mit im Ausland aktiven deutschen Unternehmen ihr Auslandsengagement nachhaltig auf- und/oder auszubauen.
Detaillierte Angaben, u. a. zum Verfahren und zu Förderanträgen, enthält die Bekanntmachung des BMBF finden Sie hier.