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BMBF: Entwicklung neuer digitaler Leistungen für datenorientierte Wertschöpfung (DigiLeistDAT)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat eine neue Förderrichtlinie zur „Entwicklung neuer digitaler Leistungen für datenorientierte Wertschöpfung (DigiLeistDAT)“ veröffentlicht. Ziel der Förderrichtlinie ist es, Organisationen dabei zu unterstützen, wettbewerbsfähige digitale Leistungen und Geschäftsmodelle unter Berücksichtigung von Schlüsseltechnologien und einer Dienstleistungsperspektive zu entwickeln und zu pilotieren. Gefördert werden sollen zum einem risikoreiche Verbundvorhaben zu Impulsen und ihrer Anwendbarkeit und zum anderem ein wissenschaftliches Projekt zum Aufbau eines Hubs zur digitalen Wertschöpfung. Die Bekanntmachung richtet sich ausdrücklich an Verbundprojekte von Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung, wobei die Beteiligung von KMU erforderlich und die von Start-Up-Unternehmen erwünscht ist. Interessierte Forschungsverbünde können sich mit Projektskizzen bis 3. März 2023 bewerben.

Zweck dieser Förderrichtlinie ist es, Konzepte und Instrumente zur Entwicklung von digitalen Leistungen und Geschäftsmodellen breitenwirksam zu entwickeln. Diese müssen Lösungen hinsichtlich des effektiven Umgangs mit Datenmengen und der vertrauensvollen Zusammenarbeit in digitalen Ökosystemen aufzeigen. Des Weiteren adressieren sie den Einsatz passgenauer Informations- und Kommunikationstechnologien und die rechtliche Ausgestaltung. Schließlich sollten sie die Organisationskompetenz, -struktur und -kultur berücksichtigen.

Die Lösungen sind mit den beteiligten Praxispartnern in spezifischen Anwendungen prototypisch anzuwenden und zu validieren.

Gefördert werden Arbeiten zu folgenden Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkten in Form von Verbundprojekten sowie in Form eines wissenschaftlichen Projekts:


Verbundprojekte: Neue Impulse für die Entwicklung digitaler Leistungen und Geschäftsmodelle

Einer oder beide der folgenden Forschungsschwerpunkte sind zu berücksichtigen:

  • Konzepte und Instrumente für die Entwicklung datenbasierter, skalierbarer Leistungen und Geschäftsmodelle unter Betrachtung der Dynamik von Wertschöpfungssystemen und der Zentrierung des Wertversprechens.
  • Konzepte und Instrumente, die neben der ökonomischen auch die ökologische und soziale Dimension von digitalen Leistungen und Geschäftsmodellen mit ihren Wechselwirkungen berücksichtigen und harmonisieren.

Die Forschungsschwerpunkte sollen insbesondere eines oder beide der folgenden Anwendungsgebiete adressieren:

  • Die Konzepte und Instrumente sollten die öffentliche Leistungserbringung konsequent, systematisch und strukturiert digitalisieren und damit sowohl deren Effektivität als auch Effizienz erhöhen.
  • Die Konzepte und Instrumente sollten didaktische Prinzipien berücksichtigen, die eine niederschwellige Entwicklung von digitalen Geschäftsmodellen insbesondere für KMU ermöglichen.

Im Fokus dieser Bekanntmachung stehen Impulse und deren nachhaltige Anwendbarkeit. Diese sollten in besonderer Weise den Einsatz von digitalen Schlüsseltechnologien berücksichtigen.


Wissenschaftliches Projekt: Aufbau eines Hubs zur digitalen Wertschöpfung

Das wissenschaftliche Projekt sollte folgende Aufgabenbereiche umfassen:

  • Spezifikation und Entwicklung eines Leitfadens für den Aufbau eines Hubs zur digitalen Wertschöpfung von Unternehmen und Verwaltungen.
  • Bereitstellung und Entwicklung von Methoden und Werkzeugen zur Validierung von domänenspezifischen Anwendungen auf Basis des digitalen Hubs.
  • Weiterentwicklung einer produktzentrierten zu einer geschäftsmodellorientierten Sichtweise, um auf Basis des digitalen Hubs eine nachhaltige Wertschöpfung zu ermöglichen.
  • Entwicklung von allgemeinen Methoden und Werkzeugen zur Beschreibung von Anwendungen zur nachhaltigen Digitalisierung.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Die Einreichung der vollständigen Projektskizze in elektronischer Form, in Form eines Videos, erfolgt über das Internetportal easy-Online unter https://foerderportal.bund.de/easyonline/.

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Die Kontaktaufnahme mit dem Projektträger vor Skizzeneinreichung wird empfohlen.

Zur: Bekanntmachung

 

Quelle: BMBF