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BMWi: Förderprogramm Innovative Schutzausrüstung

Ziel der Richtlinie des Förderprogramms für Forschungs- und Technologievorhaben zur Produktion innovativer persönlicher Schutzausrüstung (Innovative Schutzausrüstung) ist es, Anreize für verstärkte Innovationstätigkeit bei der Produktion von Schutzausrüstung zu setzen. Dies umfasst persönliche Schutzausrüstung im Sinne der Verordnung (EU) 2016/24 (PSA-VO) sowie medizinische Schutzausrüstung gem. der Verordung (EU) 2017/745 (MedProdVO). Dabei wird die gesamte Wertschöpfungskette angesprochen. Die Förderung soll dazu beitragen die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken und einen Beitrag zur Erhaltung von Produktionskapazitäten am Standort Deutschland und somit die Sicherung der Versorgung von Schutzausrüstung in Deutschland und Europa zu leisten. Mit dieser Fördermaßnahme sollen insbesondere Anstrengungen von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) in Forschung und Entwicklung sowie die verstärkte Kooperation mit weiteren Unternehmen der Branche sowie wissenschaftlichen Einrichtungen angeregt und gestärkt werden.

Förderschwerpunkte und -inhalte für Innovationsprojekte im Bereich Innovative Schutzausrüstung

Gefördert werden Forschungs- und Technologienentwicklungsvorhaben zur Entwicklung neuer Produkte und Verfahren im Bereich innovativer Schutzausrüstung (persönliche Schutzausrüstung im Sinne der Verordnung (EU) 2016/24 (PSA-VO) sowie medizinische Schutzausrüstung gem. der Verordung (EU) 2017/745 (MedProdVO)) entlang der gesamten Wertschöpfungskette über den Lebenszyklus von Produkten bis hin zum Recycling, einschließlich der damit verbundenen Dienstleistungen wie z.B. Reinigung.
Die Vorhaben können in Form von einzelbetrieblichen Projekten oder im Verbund von mindestens zwei Verbundpartnern (Verbundprojekte) durchgeführt werden. Einer der Verbundpartner ist der Koordinator.


Förderschwerpunkte

Das Programm adressiert folgende Förderschwerpunkte:Förderschwerpunkt 

  1. Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit
  2. Funktionalität, Erschließung neuer Bedarfsbereiche
  3. Automatisierung und Digitalisierung der Produktion und Dienstleistungen
  4. Beitrag zur Effizienz der nationalen Reserve
  5. Standardisierung, Prüf- und Zertifizierungsverfahren


Förderoptionen

Im Rahmen der Förderschwerpunkte gibt es verschiedene Förderoptionen, die je nach Antragsteller in den jeweiligen Förderschwerpunkten gefördert werden:

  • Industrielle Forschung
  • Experimentelle Entwicklungen
  • Geschäftsmodelle
  • Konzepte
  • Tragekomfort
  • Organisationsinnovationen
  • Prozessinnovationen
  • Innovationsbeihilfen
  • Innovationsberatungsdienste und
  • innovationsunterstützende Dienstleistungen
  • Innovationscluster

Welche Förderoption jedem Antragsteller in Abhängigkeit vom Förderschwerpunkt und der Organisationsform zur Verfügung stehen, finden Sie detailliert unter den o.g. Förderschwerpunkten.


Zielgruppen

Das Förderprogramm Innovative Schutzausrüstung adressiert mit seinen fünf Förderschwerpunkten gewerbliche Unternehmen (KMU, Großunternehmen) und Forschungseinrichtungen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Antragsverfrahren und Frist

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Das Verfahren beginnt in der ersten Stufe mit der elektronischen Skizzenvorlage mit Bezug auf den entsprechenden Förderschwerpunkt über die vom Projektträger bereitgestellte Plattform positron:s. Bei Verbundprojekten sind Projektskizzen durch den Verbundkoordinator vorzulegen. Die Skizzen sind bis zum 1. Juli 2021 (15 Uhr) einzureichen. Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Skizzen können für diese Ausschreibungsrunde nicht mehr berücksichtigt werden.

Wird eine Skizze als förderfähig bewertet, erfolgt unter der Voraussetzung ausreichender Haushaltsmittel, eine Empfehlung zur Antragstellung. Mit Eingang der vollständigen Antragsunterlagen über das elektronische Formularsystem easy-Online des Bundes setzt sich das Antragsverfahren in der zweiten Stufe fort und endet in der Regel mit einer Bewilligung oder Ablehnung der förmlichen Anträge durch das BMWi. Für die Vollantragstellung wird die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur empfohlen.

Skizzen und/oder Förderanträge können verfahrensbeendend jederzeit zurückgezogen werden.

Quelle: BMWi