BMWi: Förderprogramm Innovative Schutzausrüstung
Förderschwerpunkte und -inhalte für Innovationsprojekte im Bereich Innovative Schutzausrüstung
Gefördert werden Forschungs- und Technologienentwicklungsvorhaben zur Entwicklung neuer Produkte und Verfahren im Bereich innovativer Schutzausrüstung (persönliche Schutzausrüstung im Sinne der Verordnung (EU) 2016/24 (PSA-VO) sowie medizinische Schutzausrüstung gem. der Verordung (EU) 2017/745 (MedProdVO)) entlang der gesamten Wertschöpfungskette über den Lebenszyklus von Produkten bis hin zum Recycling, einschließlich der damit verbundenen Dienstleistungen wie z.B. Reinigung.
Die Vorhaben können in Form von einzelbetrieblichen Projekten oder im Verbund von mindestens zwei Verbundpartnern (Verbundprojekte) durchgeführt werden. Einer der Verbundpartner ist der Koordinator.
Förderschwerpunkte
Das Programm adressiert folgende Förderschwerpunkte:Förderschwerpunkt
- Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit
- Funktionalität, Erschließung neuer Bedarfsbereiche
- Automatisierung und Digitalisierung der Produktion und Dienstleistungen
- Beitrag zur Effizienz der nationalen Reserve
- Standardisierung, Prüf- und Zertifizierungsverfahren
Förderoptionen
Im Rahmen der Förderschwerpunkte gibt es verschiedene Förderoptionen, die je nach Antragsteller in den jeweiligen Förderschwerpunkten gefördert werden:
- Industrielle Forschung
- Experimentelle Entwicklungen
- Geschäftsmodelle
- Konzepte
- Tragekomfort
- Organisationsinnovationen
- Prozessinnovationen
- Innovationsbeihilfen
- Innovationsberatungsdienste und
- innovationsunterstützende Dienstleistungen
- Innovationscluster
Welche Förderoption jedem Antragsteller in Abhängigkeit vom Förderschwerpunkt und der Organisationsform zur Verfügung stehen, finden Sie detailliert unter den o.g. Förderschwerpunkten.
Zielgruppen
Das Förderprogramm Innovative Schutzausrüstung adressiert mit seinen fünf Förderschwerpunkten gewerbliche Unternehmen (KMU, Großunternehmen) und Forschungseinrichtungen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Antragsverfrahren und Frist
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Das Verfahren beginnt in der ersten Stufe mit der elektronischen Skizzenvorlage mit Bezug auf den entsprechenden Förderschwerpunkt über die vom Projektträger bereitgestellte Plattform positron:s. Bei Verbundprojekten sind Projektskizzen durch den Verbundkoordinator vorzulegen. Die Skizzen sind bis zum 1. Juli 2021 (15 Uhr) einzureichen. Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Skizzen können für diese Ausschreibungsrunde nicht mehr berücksichtigt werden.
Wird eine Skizze als förderfähig bewertet, erfolgt unter der Voraussetzung ausreichender Haushaltsmittel, eine Empfehlung zur Antragstellung. Mit Eingang der vollständigen Antragsunterlagen über das elektronische Formularsystem easy-Online des Bundes setzt sich das Antragsverfahren in der zweiten Stufe fort und endet in der Regel mit einer Bewilligung oder Ablehnung der förmlichen Anträge durch das BMWi. Für die Vollantragstellung wird die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur empfohlen.
Skizzen und/oder Förderanträge können verfahrensbeendend jederzeit zurückgezogen werden.
Quelle: BMWi