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BMWi: Messeprogramm junge innovative Unternehmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ermöglicht deutschen Unternehmen, an internationalen Leitmessen in Deutschland zu günstigen Bedingungen teilzunehmen. Konkret wird die Beteiligung junger innovativer Unternehmen an einem Gemeinschaftsstand gefördert. Ziel dieses Programms ist es, die internationale Vermarktung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bestmöglich zu unterstützen, um so (neue) Exportmärkte zu erschließen. Maximale Förderung pro Aussteller und Messe 7.500 Euro.

Die für eine Beteiligung vorgesehenen Veranstaltungen werden durch das BMWi u. a. nach folgenden Kriterien ausgewählt:

  • deutsche Messen mit hoher Internationalität aufseiten der Ausstellerunternehmen und Besucher:innen
  • vorliegende Zertifizierung der Gesellschaft zur freiwilligen Kontrolle von Messe- und Ausstellungszahlen (FKM)
    Liste förderfähiger Veranstaltungen 2021 (PDF)

Förderdetails

Bei den ersten zwei Messebeteiligungen werden 60 Prozent der Kosten gefördert, der Eigenanteil beträgt 40 Prozent. Ab der dritten Messebeteiligung werden 50 Prozent der Kosten gefördert bei einem Eigenanteil von ebenfalls 50 Prozent. Gewährt wird eine Gesamtsumme von maximal 7.500 Euro pro Ausstellerunternehmen und Messe.

Wann ist ein junges Technologieunternehmen förderfähig?

  • Sitz und Geschäftsbetrieb befinden sich in Deutschland.
  • Das Unternehmen entwickelt Produkte, Verfahren und Dienstleistungen neu oder verbessert bestehende in wesentlichen Funktionen und bringt die Produkte/Verfahren/Dienstleistungen auf den Markt.
  • Das Unternehmen ist der Industrie oder dem Handwerk zuzuordnen.
  • Es ist ein Kleinunternehmen gemäß EU-Definition: weniger als 50 Mitarbeitende, Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro und jünger als zehn Jahre

Antragsverfahren

Spätestens acht Wochen vor Messebeginn melden sich Aussteller beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an. Bestandteil der Anmeldung ist ein Bewilligungsantrag zur Förderung der Messeteilnahme, der unverzüglich schriftlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen ist: Online-Antrag des BAFA

Die Anmeldung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand wird erst nach Feststellung der Förderfähigkeit durch das BAFA wirksam.

Quelle: Clusterplattform Deutschland