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BMWK: Förderaufruf für Technologieprogramm „IKT für Elektromobilität“

IKT für Elektromobilität: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nimmt ab sofort neue Projektvorschläge für das Technologieprogramm „IKT für Elektromobilität“ entgegen. Grundlage ist die Förderrichtlinie „IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen“ (5. Förderrunde), die seit 01. Januar 2022 in Kraft ist.

Quelle: freepik / Foto: senivpetro

Im Rahmen der Förderrichtlinie können fortlaufend neue Projektvorschläge eingereicht werden, die jährlich bis zum Stichtag 15.09. gesammelt und anschließend unter Einbeziehung von Experten begutachtet werden. Die Geltungsdauer der Förderrichtlinie ist zunächst bis zum 30.06.2024 befristet, eine Verlängerung bis zum 30.06.2026 ist geplant.

Den Text der Förderrichtlinie vom 18. November 2021 mit den Förderzielen und Förderthemen finden Sie hier.

Es handelt sich dabei um einen Förderwettbewerb mit zweistufigem Verfahren. Zunächst reichen Förderinteressenten eine Skizze mit max. 12 Seiten online ein. Nachdem Skizzen zur Förderung ausgewählt wurden, erfolgt die eigentliche Antragstellung. Weitere Informationen zur Skizzeneinreichung und notwendige Formulare und Vorlagen finden Sie in PT-Outline ptoutline.eu/app/iktem2022 (Anmeldung erforderlich).

Schwerpunkt-Themen zum Stichtag 15.09.2022

Gegenstand der Förderung sind grundsätzlich alle unter Kap. II. der Förderrichtlinie vom 18. November 2021 genannten Forschungsthemen.

Besonders interessant sind aktuell Projektideen, die Lösungsbeiträge zu folgenden Herausforderungen liefern (nicht abschließend):

  • Kopplung von E-Fahrzeugen, E-Nutzfahrzeugen und Flotten mit Energiemanagementsystemen von Industrie, Gewerbe und Handel. Dabei sollten neben netzverträglichen Ladestrategien (gesteuertes Laden) auch das bidirektionale Laden untersucht werden (Nutzung von Fahrzeug-Akkus zur Eigenversorgung von Gebäuden [Vehicle-to-Home] und/oder zur Netzstabilisierung [Vehicle-to-Grid]).
  • technische Lösungen und Anwendungen, die auf Wohnungs-, Haus- oder Quartiersebene netzverträgliche Lademöglichkeiten für Mieter/Eigentümer vor Ort ohne eigenen Stellplatz ermöglichen. Hierbei sind Lösungen anzustreben, die eine herstellerübergreifende Steuerung erlauben,
  • Hochautomatisierte und autonome Personenbeförderungs- und Cargo-Konzepte im City-, ländlichen und suburbanen Bereich mit Fahrzeugen, die auch höhere, an den fließenden Verkehr angepasste Geschwindigkeiten bewältigen können,
  • technische Lösungen und Betriebskonzepte zum Schnellladen von schweren E-Nutz- und Sonderfahrzeugen,
  • IKT-basierte Wasserstoff-/Brennstoffzellen-Anwendungen im Nutzfahrzeugsegment. In Frage kommen IKT-Lösungen für neue Anwendungen in Verbindung mit mittelschweren und schweren Lkw der Klassen N2 und N3, Bussen, Bau-, landwirtschaftlichen oder sonstigen, für den gewerblichen Einsatz vorgesehenen Nutzfahrzeugen.

Gesucht werden Leuchtturmprojekte mit jeweils 3-8 Partnern zwischen 4 und maximal 10 Mio. Euro Fördervolumen.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz