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BMWK öffnet neues Förderfenster für industrielle Klimaschutzprojekte

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den zweiten Förderaufruf der „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ (BIK) veröffentlicht. Ab sofort können Industrieunternehmen bis zum 15. Mai 2025 ihre Projektideen zur Dekarbonisierung einreichen.

Der zweite Call gilt für das Teilmodul 2 des Moduls 1 des BIK-Programms und fördert Investitionen in die Elektrifizierung industrieller Prozesse sowie die Nutzung von Wasserstoff und wasserstoffbasierten Brennstoffen. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt bis zu 200 Millionen Euro. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Produktionsanlagen in Deutschland, die mindestens 40 Prozent ihrer CO2-Emissionen reduzieren wollen. Besonders angesprochen sind Unternehmen aus der Grundstoffindustrie, wie etwa Stahl-, Chemie- oder Zementproduzenten.

Die Grundlage für die Förderung bildet der „Temporary Crisis and Transition Framework“ (TCTF) der EU-Kommission.


Förderung für Dekarbonisierungsprojekte

Gefördert werden Projekte zur Dekarbonisierung durch Elektrifizierung, den Umstieg auf erneuerbaren Wasserstoff sowie die Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO2 (CCU und CCS). Unternehmen können von der Förderung profitieren, wenn ihr Projektvolumen mindestens 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oder eine Million Euro für Großunternehmen beträgt. Für Projekte über 15 Millionen Euro ist eine Kofinanzierung der Bundesländer erforderlich.


Workshop zur Antragstellung

Zur Unterstützung der Antragsteller bietet das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) am 9. April 2025 eine digitale Infoveranstaltung an. Dort erhalten Unternehmen alle relevanten Informationen zur Antragstellung.


Weitere Förderaufrufe geplant

Das BMWK plant weitere Förderaufrufe für die anderen Teilmodule des BIK-Programms. Die erste Förderrunde wird derzeit ausgewertet, um mögliche Anpassungen für die kommenden Runden vorzunehmen. 

Die aktuelle Förderrunde basiert auf den beihilferechtlichen Vorgaben des TCTF, wonach Mittel bis spätestens 31. Dezember 2025 bewilligt sein müssen.

Der vollständige Förderaufruf sowie detaillierte Informationen sind hier verfügbar.


Quelle: BIK