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BMWK: Verbesserte ZIM-Förderrichtlinie ab Januar 2025

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 11. Dezember 2024 die neue Förderrichtlinie für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) veröffentlicht. Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine optimierte Version des Programms in Kraft, die gezielt die Innovationskraft des Mittelstands stärkt und den Weg von Ideen zu marktfähigen Produkten noch erfolgreicher gestaltet.

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Quelle: BMWK

Die überarbeitete Förderrichtlinie bringt zahlreiche Verbesserungen, insbesondere für junge, kleine Unternehmen und Erstinnovatoren. Diese sollen künftig noch besser unterstützt werden, um anspruchsvolle Innovationsprojekte erfolgreich umzusetzen. Darüber hinaus wird der Markttransfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen verstärkt gefördert, indem ergänzende Dienstleistungen zur Markteinführung bereitgestellt werden. Ein weiterer Fokus liegt auf der Flexibilität des Förderansatzes, um besser auf die Bedürfnisse moderner, innovativer Unternehmen, etwa bei der Nutzung freiberuflicher IT-Entwicklungsdienste, einzugehen.

Mit der Neufassung der ZIM-Richtlinie wird zudem die ZIM-Projektträgerschaft neu organisiert. Ab dem 1. Januar 2025 übernimmt die AiF Projekt GmbH die Projektträgerschaft für Kooperationsprojekte, während die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH für die Betreuung von Durchführbarkeitsstudien, Einzelprojekten, Innovationsnetzwerken und deren Forschung- und Entwicklungs (FuE)-Vorhaben zuständig ist.

Wichtige Hinweise für Antragsteller:
Anträge, die noch bis zum 31. Dezember 2024 auf Grundlage der alten ZIM-Richtlinie eingereicht werden, werden ab dem 1. Januar 2025 von den neuen Projektträgern bearbeitet.

Weitere Details zur Umsetzung der neuen ZIM-Förderrichtlinie und zu den Anpassungen werden in den kommenden Wochen auf der Website zim.de veröffentlicht.

 

Kerninhalte der Änderungen: Die Kerninhalte der Änderungen zur neuen ZIM-Richtlinie finden Sie hier:
Neufassung der Richtlinie "Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)" - Kerninhalte (PDF, 119 KB)


Quelle: BMWK