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Einführung Innovationsgutschein Hightech Digital

Der Innovationsgutschein Hightech Digital dient der Unterstützung anspruchsvoller Forschungs- und Entwicklungsvorhaben etablierter Unternehmen im Zusammenhang mit der Entwicklung und Realisierung von digitalen Produkten und Dienstleistungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen mit maximal 100 Mitarbeitern und 20 Mio. Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme sowie Hauptsitz in Baden-Württemberg. Zusätzlich sind Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Millionen Euro Umsatz bzw. 43 Millionen. Euro Bilanzsumme antragsberechtigt, sofern sie ihr Vorhaben mit einem Start-up als FuE-Dienstleister umsetzen.

Es können pro Antragsteller (zuschussempfangendes Unternehmen einschließlich aller verbundenen Unternehmen) maximal zwei Innovationsgutscheine Hightech Digital vergeben werden.

Wie wird gefördert?

Mit dem Innovationsgutschein Hightech Digital werden umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Rahmen der Realisierung anspruchsvoller digitaler Produkte und Dienstleistungen unterstützt, die in Zusammenhang mit beispielsweise diesen Bereichen stehen:

  • Lösungen für die digitale Transformation von Geschäftsmodellen
  • Entwicklung von Lösungen im Zusammenhang mit Industrie 4.0
  • Vernetzte Systeme und Prozesse
  • Internet der Dinge
  • Smart Services
  • hochflexible Automatisierung
  • Big-Data-Projekte
  • Simulationsmodelle
  • Virtual und Augmented Reality
  • Embedded Systems

Der Zuschuss beträgt bis zu 20.000 Euro und deckt bis max. 50 Prozent der Ausgaben ab, die dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden. Zum Erhalt der Höchstfördersumme müssen demnach mindestens 40.000 Euro (netto) an förderfähigen Ausgaben nachgewiesen werden.

Zuschussfähig Ausgaben sind Kosten für Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Zudem sind Materialkosten förderfähig, die im Rahmen von betriebsinternen Entwicklungsleistungen, z.B. dem Prototypenbau, anfallen. In diesem Fall ist bei Antragstellung eine Kostenschätzung (Art und Umfang der Materialkosten) anzugeben.

Der Innovationsgutschein Hightech Digital ist mit dem Innovationsgutschein A kombinierbar.

Die Förderung (Gutschein A und Gutschein Hightech Digital) kann pro Unternehmen einmal pro Kalenderjahr gewährt werden (entscheidend ist das Datum des Antragseingangs). Eine wiederholte Vergabe von Innovationsgutscheinen ist nur möglich, sofern es sich bei den geförderten Projekten um jeweils voneinander unabhängige Innovationsvorhaben handelt.

Als konsultierbare Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen gelten öffentliche und privatwirtschaftliche Institute und Gesellschaften der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung sowie vergleichbare privatwirtschaftliche Anbieter von Entwicklungsdienstleistungen (z.B. Ingenieurbüros).

Es können sowohl nationale als auch internationale Anbieter in Anspruch genommen werden. Institute und Unternehmen mit eindeutigem Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Unternehmensberatung werden nicht akzeptiert.

Antragsverfahren


Anträge auf den Innovationsgutschein Hightech Digital können fortlaufend unter www.innovationsgutscheine.de online eingereicht werden.

Die Anträge werden nach den formalen Antragskriterien geprüft, anschließend bewertet der Innovationsausschuss die Anträge inhaltlich und spricht eine Förderempfehlung aus. In bestimmten Fällen werden die Antragsteller zu einem Präsentationstermin eingeladen, an dem sie ihr innovatives Vorhaben mit einer ca. 15-minütigen Präsentation den Mitgliedern des Innovationsausschusses vorstellen. Auf Basis der Förderempfehlung des Innovationsausschusses wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau über die Vergabe der Innovationsgutscheine Hightech Digital entschieden.

Die Bewilligung erfolgt durch Zuwendungsbescheid und das Dokument Innovationsgutschein. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids und des Dokuments Innovationsgutschein kann mit dem Vorhaben begonnen werden. Verträge und Aufträge über die vorgesehenen FuE-Dienstleistungen dürfen nicht vor der Entscheidung über den Antrag und der Bewilligung geschlossen bzw. erteilt werden. Leistungen, die vor dem Bewilligungsdatum beauftragt oder erbracht wurden, sind nicht förderfähig und können nicht abgerechnet werden.

Der Bewilligungszeitraum beträgt 10 Monate.

Sonstiges

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Vergabe der Innovationsgutscheine erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Quelle: Wirtschaftsministerium