In der Innovationsförderung werden bis Ende 2022 regelmäßig technologieoffene und missionsorientierte Förderaufrufe ausgeschrieben, die jeweils quartalsweise veröffentlicht werden. Der erste technologieoffene Förderaufruf beginnt am 15. Oktober und endet mit dem 15. Januar 2022. Für die erste Förderrunde sind 40 Millionen Euro vorgesehen.
„Mir ist wichtig ist, dass wir bei den Anstrengungen, Baden-Württemberg zukunftsfähig zu machen, keine Zeit verlieren. Deshalb wollen wir gezielt Zukunftstechnologien fördern und einen wichtigen Beitrag zur Lösung großer Herausforderungen wie dem Klimaschutz leisten“, erklärte Hoffmeister-Kraut. „In einem ersten technologieoffenen Förderaufruf zur Innovationsförderung fördern wir deshalb branchenübergreifend Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die auf neue Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder Service-Plattformen abzielen“, so die Wirtschaftsministerin weiter. Damit soll die Erschließung neuer Marktfelder gelingen und eine Erhöhung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit sowie der Innovationskraft der baden-württembergischen Unternehmen erreicht werden.
„Der Fokus liegt bei den kleinen und mittleren Unternehmen. Sie erhalten besonders attraktive Förderbedingungen“, sagte die Wirtschaftsministerin. Aufgrund der Corona-Pandemie mussten viele Unternehmen ihre Innovationsaktivitäten vorübergehend einstellen. Die Betriebe erhalten durch Invest BW eine Unterstützung, um ihre Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und im Standortwettbewerb bestehen zu können. „Innovationen sind der zentrale Hebel, um in einer globalisierten Welt zu bestehen, die geprägt ist vom technologischen Wandel zu mehr Klimaschutz und einer zunehmenden Digitalisierung“, sagte Hoffmeister-Kraut.
Antragsstellung
Förderanträge können beim beauftragten Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH auf der Internetseite www.invest-bw.de ab dem 15. Oktober eingereicht werden. Zur Antragstellung gilt das Stichtagsprinzip. Die eingereichten Vorhaben werden nach festgelegten Förderkriterien und unter wettbewerblichen Gesichtspunkten bewertet. Weitere Details und Informationen zur Antragstellung, Auswahl und Bewertung der Anträge sowie den Förderaufruf und die Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums finden Sie unter www.invest-bw.de. Für interessierte Unternehmen wird es zudem eine Informationsveranstaltung rund um die Antragstellung am 10. November 2021 geben. Eine Anmeldung zum kostenfreien Web-Seminar ist ab 15. Oktober unter register.gotowebinar.com/register/1311677108050113294 möglich.
Weitere Informationen
Das Land stellt bis Ende 2024 insgesamt 350 Millionen Euro im Rahmen von Invest BW für die einzelbetriebliche Förderung und für Maßnahmen zur Stärkung des Forschungsstandortes zur Verfügung. Der Ministerrat hatte am 15. Dezember 2020 Invest BW als das größte branchenoffene, einzelbetriebliche Innovations- und Investitionsförderprogramm in der Geschichte des Landes beschlossen und in einer ersten Tranche 150 Millionen Euro bewilligt.
Nachdem die verfügbaren Fördermittel in der ersten Förderrunde bereits nach sehr kurzer Zeit vergeben waren, hatte der Ministerrat am 27. Juli 2021 die Fortschreibung von Invest BW als Innovationsförderprogramm beschlossen und hierzu die Bereitstellung einer zweiten Tranche von bis zu 200 Millionen Euro aus der Rücklage „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“ angekündigt.
Quelle: Wirtschaftsministerium BW