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INTERREG B: Welche Aufrufe kommen 2016?

Zahlreiche Chancen für Akteure aus Baden-Württemberg

Im Bereich der transnationalen Kooperationsförderung im Rahmen von INTERREG B bieten sich für Akteure aus Baden-Württemberg in diesem Jahr wieder viele Chancen. Und wer eine INTERREG-Antragstellung plant sollte diese Gelegenheiten nutzen - denn nach Ablauf der in diesem Jahr anstehenden Calls werden viele Themen besetzt sein und thematische Einschränkungen bei nachfolgenden Projektaufrufen werden wahrscheinlicher.

Zu den Förderthemen zählen in INTERREG B – je nach Programmraum – beispielsweise: Stärkung der regionalen Innovationskapazitäten; Umwelt- und Ressourcenschutz, Reduzierung von CO2-Emmissionen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien; nachhaltiger Verkehr und Vernetzung; Inwertsetzung natürlicher und kultureller Ressourcen; Stärkung von Verwaltungskapazitäten.

Eine Antragseinreichung wird voraussichtlich in allen vier Programmen, an denen Baden-Württemberg beteiligt ist, möglich sein. Die Programme Nordwesteuropa und Alpenraum haben bereits konkrete Termine für anstehende Projektaufrufe bekannt gegeben. Im Alpenraum können Anträge vom 26. Februar bis 08. April 2016 eingereicht werden. Im Nordwesteuropaprogramm gibt es sogar zwei Termine – Einreichungsfrist für den dritten Projektaufruf ist der 31. Mai 2016, für den vierten Projektaufruf der 30. November 2016. Es handelt sich hierbei jeweils um die Einreichungsfrist zur ersten Stufe der zweistufigen Antragsverfahren.

Weiterhin steht auch im Mitteleuropaprogramm ein weiterer Projektaufruf bevor. Der zweite Projektaufruf wird voraussichtlich Ende April bis Ende Juni in einem einstufigen Projektaufruf durchgeführt (genaue Termine noch nicht bekannt). Im jüngsten Programm, dem Donauprogramm, kommt der nächste Projektaufruf voraussichtlich im Herbst.

Die Förderquoten liegen für baden-württembergische Partner zwischen 60-85 Prozent. Es können sich grundsätzlich Akteure aus dem öffentlichen und privaten Bereich beteiligen, beispielsweise Unternehmen, Cluster und Netzwerke, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Kommunen und Wirtschaftsförderungen. Etwaige Programm- und Call-spezifische Besonderheiten und Regelungen sind den Programm- und Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

Bei INTERREG B bestehen zudem ergänzende Fördermöglichkeiten, etwa zur Beantragung einer Vorlauffinanzierung oder zur Förderung der Kofinanzierung. Der nächste Stichtag im Programm Transnationale Zusammenarbeit des BBSR wurde für April angekündigt.