Thema des Monats

Mit der Reihe „Thema des Monats” werden monatlich neue inhaltliche Schwerpunkte aufgegriffen, welche den nationalen und internationalen clusterbezogenen Diskurs prägen. Anschaulich und praxisorientiert werden u. a. aktuelle Clustermanagement-Themen, neue Management-Instrumente, Erfolge aus Cluster-Initiativen und landesweiten Netzwerken oder zukünftige Handlungsfelder für Clusterorganisationen dargestellt.

Herausforderungen für wachsende gemeinnützige Cluster-Initiativen

Cluster-Initiativen können die verschiedensten Rechtsformen annehmen. Die geeignete Rechtsform hängt stark von dem Entwicklungsstand, den Zielen und den geplanten Maßnahmen einer Cluster-Initiative ab. So finden sich heute in Europa Cluster-Initiativen, die als GbR, GmbH oder Genossenschaften organisiert sind, sogar Aktiengesellschaften haben sich gegründet.

© BrianAJackson, Thinkstock

Trotz der offenen und freien Wahl der Rechtsform hat sich vor allem der Verein, als Organisationsform für Cluster-Initiativen etabliert. In Deutschland sind ca. 80% der Cluster-Initiativen als Verein organisiert [1]. Die Gründung eines Vereins bietet viele Vorteile. So ist die Vereinsgründung im Vergleich zur Etablierung anderer Rechtsformen relativ einfach. Darüber hinaus enthält die Grundstruktur eines Vereins schon viele wichtige Elemente, die im Zuge eines erfolgreichen Clustermanagements sowieso aufgebaut werden müssten. Die Mitgliedschaft, die Rolle der verschiedenen Organe (Vorsitzender, Mitglieder, Geschäftsführer, etc.) und die Organisationsabläufe (Mitgliederversammlung; Abstimmungsregeln, etc.) werden in der Satzung klar definiert. Zudem sind eine aktive Mitgliederbeteiligung und die Mitbestimmungsrechte der Mitglieder ebenfalls in den Statuten eines Vereins geregelt.

Trotz der Vorteile eines Vereins gibt es auch bestimmte Herausforderungen, die eine solche Organisations- und Rechtsform mit sich bringt [2]. Neben einer starken Formalisierung der Aktivitäten und den damit verbundenen höheren administrativen Aufwand, ist vor allem die Frage, ob ein gemeinnütziger oder ein nicht gemeinnütziger Verein gegründet werden soll, nicht einfach zu beantworten. Generell lassen sich hierzu auch keine allgemeinen Empfehlungen aussprechen, denn beide Vereinstypen haben ihre Vor- und Nachteile.

Häufig wird in der Gründungsphase jedoch die Form des gemeinnützigen Vereins bevorzugt. Sie sichert eine stärkere Ausrichtung des Vereins auf die gemeinschaftlichen Interessen, bietet steuerrechtliche Vorteile und Mitgliedsbeiträge können als Spenden deklariert werden. Häufig wird dabei aber übersehen, dass der Gemeinnützigkeitsstatus die wirtschaftlichen Tätigkeiten des Vereins stark einschränken kann. Gerade dies stellt erfolgreiche Cluster-Initiativen vor große Herausforderungen. Folgende Konflikte mit der Gemeinnützigkeit könnten langfristig entstehen:

Steuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen und kostenpflichtigen Dienstleistungen   

Viele Cluster-Initiativen etablieren mit der Zeit einen Mix aus öffentlicher Förderung und privater Finanzierung. Letztere basiert in der Regel auf Mitgliedsbeiträgen und (bei besonders erfolgreichen Cluster-Initiativen) auf kostenpflichten Dienstleistungen. Dadurch kann gegebenenfalls ein Leistungsaustauschverhältnis entstehen, so dass entsprechende Einkünfte ganz oder teilweise der Umsatzsteuer unterworfen sind. Wächst der Anteil der kostenpflichtigen Dienstleistungen über eine Freigrenze (35.000, 00 EUR Bruttoeinnahmen), wird zusätzlich auch Körperschaftssteuer erhoben.

Fördertechnische Aspekte

Cluster-Initiativen mit einem vergleichsweise hohen Anteil an öffentlicher Förderung sind gehalten, für alle interessierten Akteure einer Region offen zustehen. Dem steht der Vereinsansatz, primär für Mitglieder tätig zu sein, in gewisser Weise entgegen. Darüber hinaus kann es passieren, dass Einnahmen aus Mitgliederbeträgen oder kostenpflichtigen Dienstleistungen aufwandsmindern gegengerechnet werden und sich damit die Förderung reduziert.

Gesellschaftsrecht / Haftung

Zu berücksichtigen ist auch, dass Vorstände grundsätzlich für die Tätigkeiten des Vereins haftbar sind. Bei umfangreichen Services steigt damit auch das Haftungsrisiko, insbesondere bei gemeinnützigen Vereinen. Denn es besteht dadurch eine erhöhte Gefahr, dass die Gemeinnützigkeit aberkannt wird. Dies kann zum Teil erhebliche rechtliche und steuerliche Folgen nach sich ziehen.

Cluster-Initiativen, die als Rechtsform den gemeinnützigen Verein gewählt haben, sollten daher stetig prüfen, ob die Gemeinnützigkeit weiterhin gegeben ist. Dies gilt insbesondere bei der Einführung neuer bezahlbarer Dienstleistungen und Angebote. Hier lohnt es sich auch proaktiv auf den Steuerberater zuzugehen, um sich gegebenenfalls der Rechtslage zu versichern.

Droht einer Cluster-Initiative die Aberkennung der Gemeinnützigkeit, gibt es verschiedene Optionen. Zum einen gibt es die Möglichkeit, den Verein als nicht gemeinnützige Organisation weiterzuführen. Dabei müssen die Mitglieder sehr stark in den Prozess mit einbezogen werden, denn auch für sie hat dies steuerrechtliche Konsequenzen. Sie können die Mitgliedsbeiträge nämlich dann nicht mehr steuerlich geltend machen.

Zum anderen besteht die Möglichkeit für die wirtschaftlichen Aktivitäten des Vereins eine eigene Service-GmbH zu gründen. Dieser Schritt ist allerdings sehr aufwendig und muss wohl durchdacht werden. Er kann sich aber lohnen, wenn langfristig Einnahmen aus den Services und Maßnahmen der Cluster-Initiativen generiert werden sollen. Denn eine GmbH hat neben den wirtschaftlichen Freiheiten auch grundsätzlich die Vorsteuerabzugsberechtigung. Clustermanager sollte daher ihre Organisationsform regelmäßig hinterfragen und überprüfen.

 

 


[1] Aktuelle Auswertung des European Cluster Secretariat for Cluster Analysis ESCA (Jan. 2017), basierend auf 142 Cluster-Initiativen in Deutschland.

[2] Hauser, Eduard (Ed.) (2017): Clustermanagement. Wie Cluster die Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit unterstützen. Wiesbaden, Springer Fachmedien Wiesbaden.

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