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BMBF Förderung: "Neue Elektroniksysteme für intelligente Medizintechnik (Smart Health)"

Richtlinie zur Förderung von Forschungsinitiativen auf dem Gebiet "Neue Elektroniksysteme für intelligente Medizintechnik (Smart Health)" im Rahmenprogramm der Bundesregierung für Forschung und Innovation 2016 bis 2020 "Mikroelektronik aus Deutschland – Innovationstreiber der Digitalisierung".

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert auf Basis dieser Förderrichtlinie Innovationen im Bereich der intelligenten Medizintechnik, die auf neuartigen oder deutlich verbesserten Lösungsansätzen der zugrunde liegenden Elektroniksysteme beruhen.

Die Mikroelektronik ist eine Schlüsseltechnologie und Grundlage zahlreicher Innovationen im medizintechnischen Bereich. Um zukünftigen Anforderungen von Patienten und medizinischen Versorgungssystemen gerecht zu werden, aber auch um im internationalen Wettbewerb weiterhin bestehen zu können, muss künftige Medizintechnik gesteigerte Funktionalität, verbesserte Autonomie und Energieeffizienz sowie sichere Vernetzungsfähigkeit bei weiterhin sehr hoher Zuverlässigkeit und Biokompatibilität aufweisen.

In solch komplexen Elektroniksystemen wird eine Vielfalt heterogener Bestandteile zusammengeführt, darunter z. B. Komponenten zur analogen und digitalen Signal- und Datenverarbeitung, für Sensorik, Aktorik, Kommunikation, Energiegewinnung und -management. Dieser auch als "More than Moore" bezeichnete Trend trägt entscheidend zur besseren Anpassung der Technologien an die spezifischen Erfordernisse der Medizintechnik bei, die u.a. den Patientennutzen immer stärker berücksichtigt.

Erwartet werden innovative Lösungsvorschläge, die in Gesamtsystemen für konkrete, medizinisch begründete Fragestellungen münden. Der Vorhabenserfolg ist anhand von Demonstratoren zu belegen. Klinische Untersuchungen und Validierungen der entwickelten Demonstratoren können innerhalb des Vorhabens in geringem Umfang gefördert werden und sollten in der Regel vorgesehen werden. Sie sollen zur Praxistauglichkeit und Anwendbarkeit des entwickelten Systems führen und demonstrierten, dass eine Markteinführung möglich ist. Hierfür sollen einheitliche Standards zur Qualitätssicherung Verwendung finden. Das zur Durchführung des Vorhabens erforderliche Know-how, ebenso wie das benötigte Equipment, muss im Wesentlichen bei den Verbundpartnern vorhanden sein.