Europäische Kommission: Öffentliche Konsultation zu neuer De-minimis-Verordnung

Nach der aktuell gültigen Verordnung gelten öffentliche Beihilfen unter 200.000 Euro, die einem Unternehmen über einen Zeitraum von drei Jahren gewährt werden, nicht als staatliche Beihilfen – und sind daher bei der Kommission nicht anmeldepflichtig. Für den Güterkraftverkehr gilt eine niedrigere Obergrenze von 100.000 Euro.
Details und Teilnahmelinks zur Konsultation
Im zur öffentlichen Konsultation vorgelegten Entwurf werden die Obergrenzen um 37,5 % angehoben: von 200.000 Euro auf 275.000 bzw. von 100.000 Euro auf 137.500.
Dies kann ein nützliches Instrument sein, das den Mitgliedstaaten ermöglicht, sehr schnell und rechtssicher Beihilfen zu gewähren, vor allem für KMU.
Mit der Überarbeitung würde auch ein obligatorisches öffentliches Register eingeführt (auf nationaler oder EU-Ebene), in dem die Begünstigten und die Beträge der im Rahmen dieser Verordnung gewährten Beihilfen aufgeführt werden. Dies ist nötig, um den Transparenzanforderungen zu entsprechen.
Zielgruppe der Konsultation
Institutionen, Behörden, Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Organisationen sind eingeladen, sich an dieser Konsultation zu beteiligen.
Beiträge werden insbesondere von nationalen Behörden erbeten, die mit Maßnahmen befasst sind, die unter die Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen fallen.
Quelle: Clusterplattform Deutschland