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Förderung weiterer Wasserstoff-Tankstellen im NIP

Das NIP fördert die Errichtung von öffentlich zugänglichen Wasserstoff-Tankstellen im Straßenverkehr; Quelle: e-mobil BW

Das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) fördert ab sofort die Errichtung von öffentlich zugänglichen Wasserstoff-Tankstellen im Straßenverkehr. Die Förderung beträgt bis zu 60 Prozent der Investitionskosten der Tankstelle und kann zusätzlich die Errichtung eines Elektrolyseurs zur Erzeugung von grünem Wasserstoff umfassen. Die Förderanträge können bis zum 31. März 2018 beim Bundesministerium für Verkehr und digitaler Infrastruktur (BMVI) eingereicht werden.

Der neue Förderaufruf ist Teil des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (2016-2026) - kurz NIP 2 - und erfolgt im Rahmen der Förderrichtlinie Marktaktivierung. Das BMVI stellt bis 2019 für Forschung, Entwicklung und Innovation und Maßnahmen zur Marktaktivierung insgesamt 250 Millionen Euro bereit. Über die Förderrichtlinie Marktaktivierung wurden bisher Brennstoffzellenfahrzeuge im ÖPNV und in Flotten, Züge und Schiffe mit Brennstoffzellen sowie die zu deren Betrieb notwendige Betankungsinfrastruktur gefördert.

Quelle: e-mobil BW