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Steuerliche Forschungsförderung für Unternehmen

Zum 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung in Kraft getreten. Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche – und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung zu investieren.

Ziel ist es, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen. Unternehmen können ab sofort ihre Forschungsvorhaben bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) zertifizieren lassen und nach erfolgreicher Prüfung eine steuerliche Forschungszulage beim Finanzamt beantragen.

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