Steuerliche Forschungsförderung für Unternehmen
Ziel ist es, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen. Unternehmen können ab sofort ihre Forschungsvorhaben bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) zertifizieren lassen und nach erfolgreicher Prüfung eine steuerliche Forschungszulage beim Finanzamt beantragen.
Weitere Informationen
- Bescheinigungsstelle Forschungszulage
- Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung
- Pressemitteilung des BMBF