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Startschuss für „Invest BW“: Antragstellung ab sofort möglich

Ab sofort können Anträge für das branchenoffene Programm „Invest BW“ für Unternehmen aller Größen gestellt werden. Das Land stellt dafür insgesamt 300 Millionen Euro aus der Rücklage „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“ bereit.

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Quelle: Wirtschaftsministerium BW

„Mit dem größten branchenoffenen einzelbetrieblichen Innovations- und Investitionsförderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs wollen wir unserer von der Pandemie stark gebeutelten Wirtschaft einen kräftigen Schub geben und Investitionen in Zukunftstechnologien vorantreiben“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut anlässlich des Förderstarts. „Wir dürfen keine Zeit verlieren, damit wir die wirtschaftlichen Folgen der Krise möglichst geringhalten und schließlich gestärkt aus der Krise hervorgehen können.“ Gerade in der schwierigen Zeit des anhaltenden Lockdowns sei der mit Hochdruck vorangetriebene Antragsstart ein wichtiges Signal für die Unternehmen im Land.

„Mit ‚Invest BW‘ bieten wir unseren Unternehmen Perspektiven sowie schnelle und unbürokratische Unterstützung. Wir wollen eine starke konjunkturelle Hebelwirkung erzielen und einen wichtigen Beitrag leisten, um Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Baden-Württemberg zu halten“, erklärte Hoffmeister-Kraut. Der globale Innovationswettbewerb gewinne zunehmend an Härte. Wenn Baden-Württemberg seine Position als eine der führenden Innovationsregionen Europas auch in Zukunft erhalten wolle, müsse gezielt in Zukunftstechnologien investiert werden, denn davon hänge die künftige wirtschaftliche Stärke ab. „Wir setzen daher mit aller Kraft auf Innovationen und Investitionen, um den Standort Baden-Württemberg nachhaltig zu stärken und fit für die Zukunft zu machen“, so die Ministerin weiter.

„Viele Unternehmen mussten ihre Innovationsanstrengungen und Investitionen aufgrund des wirtschaftlichen Einbruchs im vergangenen Jahr vorübergehend stark reduzieren oder gar einstellen. Hier setzen wir mit ‚Invest BW‘ an und unterstützen gezielt unseren Mittelstand. Denn innovative Produkte, Dienstleistungen und Prozesse sowie Investitionen für technologische Transformation und Nachhaltigkeit sind der beste Weg, um wirtschaftlich gestärkt aus der Pandemie zu kommen“, sagte Hoffmeister-Kraut.

Ab sofort können Anträge für die einzelbetriebliche Innovations- und Investitionsförderung beim beauftragten Projektträger „VDI/VDE Innovation + Technik GmbH“ auf der Internetseite www.invest-bw.de eingereicht werden. Weitere Details und detaillierte Anforderungen zur Auswahl und Bewertung der Anträge sind in den Verwaltungsvorschriften des Wirtschaftsministeriums festgelegt. Eine Antragstellung ist in beiden Förderlinien fortlaufend möglich.


Informationen zu den beiden Förderlinien

Innovationsförderung

Für Innovationsvorhaben beträgt der maximale Förderzuschuss fünf Millionen Euro. Im Rahmen der Innovationsförderung können Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen gefördert werden. Damit soll die Erschließung neuer Marktfelder gelingen und eine Erhöhung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit sowie der Innovationskraft der Unternehmen in Baden-Württemberg erreicht werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Baden-Württemberg, bei Verbundvorhaben auch gemeinsam mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen aus Baden-Württemberg. Die Förder-sätze sind abhängig von der Unternehmensgröße. KMU erhalten demnach besonders attraktive Förderkonditionen und können in Verbundvorhaben bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet bekommen. Der Umsetzungszeitraum der Förderprojekte soll 24 Monate betragen.

Investitionsförderung

In der Investitionsförderung können Unternehmen Zuschüsse bis maximal eine Million Euro erhalten. Gefördert werden Errichtungsinvestitionen (Ansiedlungen), Erweiterungsinvestitionen und Investitionen in die Transformation oder Diversifizierung einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Antragsberechtigt sind branchenübergreifend Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Baden-Württemberg. Der Regelfördersatz in der Investitionsförderung beträgt unabhängig von der Unternehmensgröße zehn Prozent. Zusätzlich sind Förderaufschläge in Form eines Nachhaltigkeitsbonus oder für Projekte von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg möglich. Der Höchstfördersatz beträgt 25 Prozent.

Die Investitionsvorhaben müssen dazu geeignet sein,

  • eine Steigerung der Produktivität, der Effizienz oder der Flexibilität des Unternehmens zu ermöglichen und dessen Wettbewerbsfähigkeit zu steigern,
  • zur Einhaltung der Ziele der Nachhaltigkeit (ökonomisch/ökologisch/sozial) beizutragen und einen positiven Beitrag zur Umwelt- und Ressourcenschonung zu leisten,
  • zur nachhaltigen und langfristigen Unternehmensentwicklung des Unternehmens beizutragen,
  • die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen aktiv zu fördern.

 

Quelle: Wirtschaftsministerium