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Forschungszulagengesetz

Das Forschungszulagengesetz

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat am 29. November 2019 dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz FzulG) zugestimmt, auf dessen Grundlage ab 2020 eine jährliche Förderung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten bis zu 500.000 Euro möglich wird. BioRegio STERN bietet vor diesem Hintergrund am 29. Januar 2020 eine Informationsveranstaltung in Stuttgart an. Dr. Klaus Eichenberg, Geschäftsführer der BioRegio STERN Management GmbH, wird durch die Veranstaltung führen.

Forschung und Entwicklung ist für Unternhemen eine Investition, um ihre Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Verschiedene Referenten werden das komplexe Thema entsprechend beleuchten.

Das neue Gesetz fördert:

  • Grundlagenforschung
  • Industrielle Forschung
  • Experimentelle Forschung


Die Steuerförderung setzt bei den Personalausgaben an und findet für alle steuerpflichtigen Unternehmen, und abhängig von ihrer Größe oder der Art der ausgeübten Tätigkeit, Anwendung. Die Förderung ist in einem eigenständigen steuerlichen Nebengesetz zum Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz geregelt.

Die Anmeldefrist endet am 24. Januar 2020.

Die gleiche Veranstaltung wird am 5. Februar 2020 in Reutlingen (im NMI – Naturwissenschaftliches und Medizinisches Institut) angeboten.

Datum
29.01.2020
Uhrzeit
17:00 bis 19:00 Uhr
Veranstaltungsort
Das Gutbrod, 1. Stock
Friedrichstraße 10
70174 Stuttgart
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Veranstalter
BioRegio STERN Management GmbH
Friedrichstraße 10
70174 Stuttgart

Telefon
+49 711-870354-0
Telefax
+49 711-870354-44
E-Mail
info(at)bioregio-stern(dot)de