Das Qualitätslabel „Cluster-Exzellenz Baden-Württemberg“ umfasst insgesamt 34 Qualitätsindikatoren in vier unterschiedlichen Kategorien. Die Indikatoren sind harmonisiert mit den Qualitätskriterien der „European Cluster Excellence Initiative“ und an die Rahmenbedingungen in Baden-Württemberg angepasst. Untersucht und bewertet werden die Struktur, Prozesse, Aktivitäten und Strategien von regionalen, Cluster-Initiativen und landesweiten Netzwerken. Eine genaue Beschreibung der 34 Qualitätsindikatoren kann über die ClusterAgentur Baden-Württemberg angefordert werden.
Clustermanagement-Exzellenz: 34 Qualitätsindikatoren in vier Kategorien begutachten lassen
Erklärtes Ziel der Clusterpolitik des Landes Baden-Württemberg ist es, die Cluster- und Netzwerkmanagements bei ihrer Professionalisierung zu unterstützen und zur Qualitätssteigerung beizutragen. Mit dem Qualitätslabel „Cluster-Exzellenz Baden-Württemberg“ haben die Cluster-Initiativen und landesweiten Netzwerke die Möglichkeit, ihre Qualität zu prüfen, sich kontinuierlich zu verbessern und ihre Exzellenz bescheinigen zu lassen.
Das Qualitätslabel umfasst 34 Qualitätsindikatoren in den Kategorien Strukturen, Prozesse, Aktivitäten und Strategien, mit denen die verschiedenen Aspekte von Cluster- und Netzwerkmanagement-Organisationen gemessen werden können. Die Qualitätsindikatoren sind praxisnah formuliert und beruhen auf den Ergebnissen der von der Europäischen Kommission unterstützten „European Cluster Excellence Initiative“.
Jedem Qualitätsindikator ist ein Schwellenwert zugeordnet. Dieser Schwellenwert muss jeweils erreicht werden, um beim entsprechenden Indikator den Exzellenz-Wert nachzuweisen. Das Qualitätslabel „Cluster-Exzellenz Baden-Württemberg“ kann verliehen werden, wenn bestimmte Minimalkriterien erfüllt sind und mindestens 80 Prozent der maximal möglichen Punkte des „Cluster Management Excellence Score“ erreicht werden.
Die Erfüllung der Qualitätsindikatoren wird von zwei unabhängigen Clusterexperten / -innen vor Ort in der Management-Organisation oder Geschäftsstelle der Cluster-Initiative bzw. des landesweiten Netzwerkes bewertet. Dazu werden relevante Strategiedokumente, Aufzeichnungen und sonstige Unterlagen überprüft.
Rezertifizierung
Abweichend zu der Erst-Begutachtung erfolgt die Begutachtung für die Re-Zertifizierung nach folgenden Vorgaben: Die Begutachtung wird an einem Tag durch zwei Gutachter/-innen durchgeführt und beinhaltet neben der erneuten Begutachtung der Qualitätskriterien unter besonderer Berücksichtigung der Frage, ob ein tragfähiges Geschäftsmodell der Cluster-Initiative bzw. des landesweiten Netzwerkes vorliegt, insbesondere die Überprüfung, ob die Empfehlungen des Beirates im Rahmen der Erstvergabe des Qualitätslabels durch die Cluster-Initiative bzw. das landesweite Netzwerk umgesetzt worden sind.
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