Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg ist bemüht, seine Internetseite in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite des Ministeriums: www.clusterportal-bw.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit §10 Absatz 1 L-BGG:
- Die Textabstände auf der Startseite sind nicht anpassbar.
- Eine ausschließliche Tastaturbedienung der Homepage ist nicht möglich.
- Die Texte sind nicht auf 200 % vergrößerbar.
- Die Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln nicht deren Zweck. (Die verwendete Formular-Erweiterung unterstützt die Verwendung von "autocomplete-Attributen" nicht).
- Einzelne Bereiche sind nicht überspringbar.
- Keine Erläuterung in Leichter Sprache zu den wesentlichen Inhalten der Erklärung zur Barrierefreiheit.
- Keine Erläuterung in Gebärden Sprache zu den wesentlichen Inhalten der Erklärung zur Barrierefreiheit.
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um. Zudem arbeiten wir gerade am Relaunch des Portals, dieser soll voraussichtlich Ende 2025 fertiggestellt sein.
b) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
- Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.08.2020 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO). und der Prüfung der Deutschen Rentenversicherung, der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit, gemäß Paragraf 10 der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes.
Die Erklärung wurde zuletzt am 27.09.2024 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Schlossplatz 4, Neues Schloss
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 123-0
cluster(at)wm.bwl(dot)de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Internetseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl(dot)de
https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.