BMBF: Erhöhung des Frauenanteils im MINT-Forschungs- und Innovationsprozess: Selbstwirksamkeit, Eigeninitiative und Kreativität stärken
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden innovative, zielgruppenorientierte und nachhaltig ausgerichtete Projekte, die Praxismaßnahmen und/oder Forschungsvorhaben auf akademische MINT-Studiengänge und akademische MINT-Berufe sowie auf Frauenkarrieren in Forschung, Entwicklung und Innovation fokussiert umsetzen und somit den in Nummer 1.1 dieser Förderrichtlinie genannten Zielen dienen. Dazu gehören unter anderem die Etablierung und der Ausbau von adressatinnen-orientierten Angeboten und Unterstützungsmaßnahmen – insbesondere in Zusammenarbeit mit Projektpartnern aus der Wirtschaft sowie die Untersuchung der zugrundeliegenden Mechanismen. Hochschulen, außerhochschulische Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Stiftungen, Vereine und Verbände (z. B. auch Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Fachverbände), MINT-Initiativen, Medienpartner und/oder Bildungs- und Praxispartner werden ausdrücklich aufgefordert, sich in Form von fachlich, branchenspezifisch und/oder regional orientierten Verbünden zu beteiligen, um stärkere Synergieeffekte zu erreichen.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, KMU der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Stiftungen, Träger von Bildungseinrichtungen sowie andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die über ausgewiesene Kompetenzen in genderspezifischen MINT-Kontexten und/oder in der MINT-orientierten Genderforschung verfügen sowie eine entsprechende Nachhaltigkeit der Maßnahmen und den Transfer der Ergebnisse sicherstellen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, Verbände, Stiftungen sowie andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts), in Deutschland verlangt.
Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem vom BMBF beauftragten Projektträger (siehe Nummer 7.1) bis spätestens zum 29. Oktober 2021 und 31. Dezember 2023 zunächst Projektskizzen einzureichen.
Quelle: BMBF