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BMBF Förderausschreibung: "KI-Anwendungshub Kunststoffverpackungen – nachhaltige Kreislaufwirtschaft durch Künstliche Intelligenz“

Mit dieser Förderrichtlinie sollen Anwendungen von Methoden der Künstlichen Intelligenz (KI) für eine ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft im Bereich Kunststoffverpackungen vorangetrieben werden. Im Sinne der Strategie KI der Bundesregierung sollen dadurch die Potenziale von KI für den Umwelt- und Klimaschutz nutzbar gemacht werden.

Ziel der Förderrichtlinie ist die Errichtung eines KI-Anwendungshubs mit großer Strahlkraft, in dem KI-gestützte ­Lösungen für die Kreislaufführung von Kunststoffverpackungen praxisreif entwickelt und entlang der gesamten Wertschöpfungskette anhand eines Anwendungsfalls demonstriert werden. Dabei zeichnet sich der KI-Anwendungshub durch die Mitwirkung aller relevanter Stakeholder, die Integration von Transferpartnern als Multiplikatoren sowie eine hohe Sichtbarkeit und Übertragbarkeit der Ergebnisse aus. Die digitale Kompetenz und Innovationskraft des deutschen Wirtschafts- und Forschungsstandorts soll dadurch gestärkt und in den Dienst nachhaltiger Entwicklung ­gestellt werden. Mit dem KI-Anwendungshub soll der Einsatz von KI in der betrieblichen Praxis, insbesondere im Mittelstand, von der Kunststoffverarbeitung bis hin zum Recycling etabliert werden.

Die Förderrichtlinie ist Teil der Aktion 19 „Kunststoffkreisläufe schließen“ im Rahmen der Strategie Forschung für Nachhaltigkeit (FONA) sowie des Aktionsplans Natürlich.Digital.Nachhaltig des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).


Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung ist ein KI-Anwendungshub bestehend aus zwei Innovationslaboren mit allen relevanten Stakeholdern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft zur Erforschung und Entwicklung von Anwendungen der KI zur Verwirklichung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft für Kunststoffverpackungen anhand eines relevanten Anwendungsfalls. Die zwei Innovationslabore sollen jeweils einen der folgenden Themencluster umfänglich bearbeiten:

(1) Design und Produktion (Entwicklung und prototypische Demonstration von KI-Methoden zum Design von kreislauffähigen Verpackungen, Erhöhung des Rezyklateinsatzes, adaptive Produktionsprozesse, Smart Services und neue Geschäftsmodelle)

oder

(2) Kreislaufschließung (Entwicklung und prototypische Demonstration von KI-Methoden zur Nachverfolgung von Stoffströmen, Sammlung und Logistik, Sortierung und Recycling, Reuse)


Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisa­tionen (wie z. B. Stiftungen und Vereine). Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das ­Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen), in Deutschland verlangt.


Verfahren und Fristen

Das Förderverfahren ist mehrstufig angelegt. Zunächst ist eine Projektskizze für ein Innovationslabor in einem der beiden oben genannten Themencluster einzureichen. Im Wettbewerb werden die eingegangenen Projektskizzen ­entlang der unten genannten Kriterien bewertet. Die drei besten Projektskizzen je Themencluster präsentieren ihre Projektidee sowie die geplante Zusammenarbeit und das geplante Management der Schnittstellen mit dem jeweils anderen Innovationslabor vor einer Jury. Die beiden erfolgreichsten Konzepte werden mit Fördermitteln unterstützt. Dazu sind jeweils förmliche Anträge zu konkreten FuEuI-Vorhaben einzureichen. In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger durch den Verbundkoordinator bis spätestens 15. Dezember 2021 eine mit den Verbundpartnern abgestimmte Projektskizze über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ einzureichen ( easy ).

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