BMBF: Förderbekanntmachung „CONNECT Bildung-Forschung-Innovation”
Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Maßnahme verfolgt einen inklusiven Ansatz und adressiert sowohl Einzelakteure als auch Konsortien deutscher Akteure aus Bildung, Forschung und Innovation, die bereits in den von ihnen gewählten Zielländern und Weltregionen aktiv sind. Bei Verbundprojekten ist der Koordinator von den Partnern zu benennen.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von maximal 1.000.000 Euro je Verbund sowie für die maximale Dauer von 36 Monaten gewährt werden.
Quelle: BMBF