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BMBF: Neues Förderprogramm unterstützt „gelebte Kultur der organisations- und sektorenübergreifenden Datennutzung im Forschungs- und Innovationssystem durch Datentreuhandmodelle“

Das Förderprogramm des Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert Datentreuhandmodelle (DTM), um eine sektorübergreifende Datenkultur zu schaffen. Ziele sind die Entwicklung, Sichtbarkeit und Interoperabilität von DTM. Fördermittel unterstützen Experimentierräume zur DTM-Entwicklung, Bekanntheitssteigerung und Beseitigung rechtlicher sowie organisatorischer Hürden, um den sicheren Datenaustausch zu fördern.

Gelebte Kultur der organisations- und sektorenübergreifenden Datennutzung im Forschungs- und Innovationssystem durch Datentreuhandmodelle
Quelle: freepik /© rawpixel.com

Förderziel

Datenökosysteme sind entscheidend für die digitale Wertschöpfung, da sie die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren ermöglichen, darunter Datengebende, Datennutzende, Datentreuhänder und Plattformbetreiber. Diese Akteure tragen dazu bei, Innovationen aus Daten zu fördern, wobei Datentreuhandmodelle (DTM) eine zentrale Rolle spielen. Entsprechend werden drei Ziele verfolgt: 1) Weiterentwicklung von DTM, 2) Erhöhung der Sichtbarkeit von DTM, 3) Erhöhung der Interoperabilität von DTM. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, eine effektive und vertrauensvolle Datenlandschaft zu schaffen, die Innovationen fördert und den Austausch von Daten erleichtert.

 

Zuwendungszweck

Um eine gelebte Kultur der organisations- und sektorenübergreifenden Datennutzung im Forschungs- und Innovationssystem zu erreichen, verfolgt die Förderrichtlinie folgende Zwecke: a) Experimentierräume sollen es ermöglichen, bestehende oder im Aufbau befindliche DTM und die damit verbundenen Datenökosysteme aktiv und praxisnah weiterzu­entwickeln. b) Zur Steigerung der Bekanntheit bestehender DTM werden Mehrwerte praxisnah und zielgruppenspezifisch kommuniziert. c) Es sollen technische, rechtliche und organisatorische Hürden adressiert werden, um die Zusammenarbeit zu erleichtern und Transferkosten zu minimieren.   

 

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und private, staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie nicht gewerbliche Institutionen (zum Beispiel Stiftungen und gemeinnützige eingetragene Vereine).

 

Art und Umfang der Zuwendungen

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Zuwendungen werden für Anträge gemäß Fördergegenstand 1 und Fördergegenstand 3 in einer Gesamthöhe von bis zu 500 000 Euro und für Anträge gemäß Fördergegenstand 2 in einer Gesamthöhe von bis zu 200 000 Euro gewährt. Eine Projektpauschale für Hochschulen ist darin enthalten.

 

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt. Deadline ist der 21. November 2024 um 12 Uhr.

 

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