BMBF: Regionale Kompetenzzentren der Arbeitsforschung
Die regionalen Kompetenzzentren der Arbeitsforschung sollen neue Erkenntnisse zur humanen Gestaltung der Arbeit der Zukunft in Forschungsverbünden aus Wissenschaft, Wirtschaft und Sozialpartnern erarbeiten sowie geeignete Strategien zum Transfer dieser Ergebnisse in die betriebliche Praxis (auch von Kleinst- und Kleinunternehmen) der jeweiligen Regionen entwickeln, erproben und modellhaft validieren. Eine Schlüsselrolle werden hierbei (Fach-)Hochschulen einnehmen, die anwendungsorientierte Forschungsergebnisse kontinuierlich in die Hochschulausbildung einfließen lassen.
Gegenstand der Förderung
Das BMBF fördert mit dieser Förderrichtlinie anwendungsorientierte Verbundprojekte, die das Zusammenwirken von Hochschulen, Unternehmen, Sozialpartnern und gegebenenfalls weiteren relevanten Akteursgruppen erfordern.
Es ist vorgesehen, regionale Kompetenzzentren der Arbeitsforschung zu den nachfolgenden Themenfeldern für eine Dauer von fünf Jahren zu fördern. Lösungswege und Resultate müssen dabei deutlich über den gegenwärtigen Stand von Forschung und Entwicklung hinausgehen und einen erheblichen Mehrwert für Nutzende aufweisen:
- Arbeit flexibel und präventiv gestalten
- Innovative Führungskulturen in Unternehmen implementieren
- Kompetenzen für die Kreislaufwirtschaft entwickeln
Wer ist antragsberechtigt?
Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte), die den Stand der Technik deutlich übertreffen. Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Kammern, Verbände sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Verfahren und Deadline
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe ist dem beauftragten Projektträger bis spätestens 31. Mai 2022 eine vom Einreicher der Projektskizze zwischen den Partnern abgestimmte Projektskizze mit dem Stichwort „Kompetenzzentren der Arbeitsforschung“ in elektronischer und schriftlicher Form vorzulegen.