BMBF-Richtlinie zur Förderug von „KMU-innovativ: Medizintechnik“
Diese Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben müssen der Medizintechnik zugeordnet und für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der KMU-Position durch einen beschleunigten Wissens- und Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in den praktischen Versorgungsalltag der Gesundheitswirtschaft.
Unter den Begriff „Medizintechnik“ fallen im Sinne dieser Bekanntmachung Produkte, deren Inverkehrbringung dem deutschen Medizinproduktegesetz in der jeweils gültigen Fassung bzw. der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte unterliegt. Eine weitergehende thematische Einschränkung besteht nicht.
Einreichungsfrist: 30. Juni 2021
Weitere Informationen finden Sie hier in der offiziellen Bekanntmachung.
Interessierten Unternehmen, insbesondere Erstantragstellern, wird empfohlen, sich für eine ausführliche Erstberatung mit der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Verbindung zu setzen. Als Lotsendienst berät Sie bei der Zuordnung von Projektideen, vermittelt zu den fachlichen Ansprechpartnern bei den beteiligten Projektträgern und unterstützt insbesondere auch bei der Klärung der Antragsberechtigung gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission
Lotsendienst für Unternehmen: 08 00/26 23-0 09 (Telefon, kostenfrei)
E-Mail: beratung(at)foerderinfo.bund(dot)de
Internet: www.kmu-innovativ.de