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BMDV: BMDV fördert grünen Wasserstoff durch Elektrolyse

Das Bundesministeriums für Digitales und Verkehr unterstützt Elektrolyseanlagen zur Herstellung von grünem Wasserstoff für den Verkehrssektor mit bis zu 80 Millionen Euro. Der neue Förderaufruf ist Teil des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II.

Mit dem neuen Förderaufruf unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) den Betrieb von Elektrolyseanlagen zur Herstellung von grünem Wasserstoff für den Verkehrssektor. Die Zuwendung entspringt dem Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (2016 - 2026) - kurz NIP II - und zielt auf eine Marktaktivierung ab. Als Vorstufe des Markthochlaufs werden insbesondere Produkte anvisiert, die zwar die technische Marktreife erzielt haben, jedoch am Markt noch nicht wettbewerbsfähig sind. Insgesamt stellt das BMDV bis zu 80 Million Euro für die Projektförderung bereit.


Fördervoraussetzungen der Elektrolyseanlagen

Um die Förderung für die Errichtung einer Elektrolyseanlage zu erhalten, muss die Mindestleistung der Gesamtanlage 1 Megawatt betragen. Darüber hinaus muss die Elektrolyseanlage zu 100 Prozent mit elektrischem Strom aus regenerativen Energiequellen betrieben werden. Die Priorisierung der Anträge erfolgt anhand folgender Kriterien:

  • Fördereffizienz: Beantragte Fördermittel pro Kilowatt elektrische Leistung
  • Abnahmekonzept: Wasserstoffversorgung konkreter Verkehrsanwendungen (ggf. mit Absichtserklärungen) inklusive Anschlusspotential
  • Strom- und Wasserbezugskonzept: Stromlieferverträge mit EE-Anlagen (Power Purchase Agreement); Technologie der erneuerbaren Energiequelle; Strom aus Neuanlagen bevorzugt; netzdienlicher Betrieb bevorzugt; Konzept zum Wasserbezug ggf. inkl. Nachweis Verfügbarkeit
  • Geschäftsmodell: Nachvollziehbarkeit von Einnahmen und Ausgaben; detaillierter Kosten- und Zeitplan; Angabe von relevanten Randbedingungen und Annahmen
  • Regionale Wertschöpfungsketten: Einbindung lokaler Akteure; Bezug und Abnahme ohne lange Transportwege; Synergien zu bestehender Infrastruktur

Antragsfrist ist der 28. April 2023.

Weitere Informationen zur Förderung und dem Antragsverfahren bietet die NOW GmbH.

Quelle: e-mobil BW