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BMDV: mFUND - Förderlinie 1 "Mikroprojekte" und "Kleine Projekte / Studien"

Die Einreichung von Skizzen in der Förderlinie 1 erfolgt auf Basis von Förderaufrufen. Innerhalb des laufenden Förderaufrufes sind Einreichungen jederzeit möglich. Begutachtungen finden regelmäßig im Zwei-Wochen-Rhythmus statt. Es werden hierzu kontinuierlich Förderaufrufe veröffentlicht. Im Mittelpunkt stehen Mikroprojekte sowie kleine Forschungsprojekte, Machbarkeitsstudien und Felduntersuchungen mit einem ausgeprägten Bezug zu Daten, die thematisch in den Geschäftsbereich des BMDV passen. Vorhaben können innerhalb der Schwerpunkte Datenzugang, Datenanwendung und/oder Data Governance/Normierung liegen.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) möchte mFUND-Fördernehmer möglichst von Anfang an in der Entwicklung ihrer Ideen für die datenbasierte Mobilität der Zukunft unterstützen. Die Förderlinie 1 unterstützt beim Einstieg in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Erfolgreich durchgeführte Förderlinie 1-Projekte können eine sehr gute Grundlage für einen Folgeantrag für ein größeres Forschungsprojekt in der Förderlinie 2 sein. Im Regelfall umfasst der Prozess vom Eingang der Projektskizze bis zum Projektstart ca. sechs Monate.


2. Förderaufruf Förderlinie 1: Laufzeit 01.04.2022 - 31.12.2022

Seit dem 01.04.2022 können gemäß des 2. Förderaufrufs in der Förderlinie 1 in zwei Kategorien kleinere Projekte eingereicht werden.

  • In Kategorie A fördern wir Mikroprojekte zur Erforschung und schnellen Entwicklung konkreter datenbasierter Lösungsansätze in der Mobilität mit einem Fördervolumen von bis zu 50.000 Euro und einer Laufzeit von sechs Monaten.

  • Kategorie B umfasst kleine Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Machbarkeits- und Vorstudien mit einem ausgeprägten Bezug zu Mobilitätsdaten, die thematisch in den Geschäftsbereich des BMDV passen. Hier beträgt das maximale Fördervolumen 200.000 Euro und die maximale Laufzeit 18 Monate.


3. Förderaufruf Förderlinie 1: Laufzeit 01.01.2023 - 31.12.2023

Ab dem 01.01.2023 geht die Förderung in Förderlinie 1 in die nächste Runde: Im Rahmen des 3. Förderaufrufs der Förderlinie 1 werden wir neue Projekte mit einem maximalen Fördervolumen von 200.000 Euro und einer maximalen Laufzeit von 18 Monaten zur Förderung auswählen.

Gesucht werden kleine Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Machbarkeits- und Vorstudien mit ausgeprägtem Bezug zu Daten aus dem Geschäftsbereich des BMDV in drei Kategorien:

  • Kategorie A: themenoffen,

  • Kategorie B: zur Unterstützung des Strukturwandels in einer der Kohleregionen (nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen),

  • Kategorie C: im Kontext des mFUND-Jahresthemas 2023 "Mobilität für alle: Open Data für einen inklusiven Verkehrssektor"

Die in Kategorie C ausgewählten Projekte erhalten im Rahmen der geplanten Veranstaltungen des BMDV 2023 besondere Berücksichtigung zur Präsentation ihrer Ideen und Vernetzung mit Akteuren aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft.

Für die Beantragung einer Förderung benötigen Antragsteller keine Berater oder Drittfirmen. Zur Antragsunterstützung stellt das BMDV die FAQ, die Gliederungsvorlage zur Einreichung von Projektskizzen, die Hotline (siehe Kontakt) sowie weitere hilfreiche Erklärungen auf der Webseite zur Verfügung.


Höhe der Förderung

In der Förderlinie 1 können gemäß der Förderrichtlinie mFUND Projekte mit einer Laufzeit bis zu 24 Monaten und mit bis zu 200.000 Euro gefördert werden. Bitte beachten Sie die ergänzenden Regelungen im jeweiligen Förderaufruf.

Die regulären Förderquoten für Antragsteller aus dem gewerblichen Bereich liegen zwischen 40 und 70 %, wobei im Besonderen der Status als Startup bzw. KMU und/oder eine weite Verbreitung der Ergebnisse (z.B. Open Source/Open Data bzw. Publikation in Studien/Vorträgen) neben der fachlichen Expertise des Projektes Anerkennung finden.

Für nicht-gewerbliche Antragsteller können höhere Förderquoten vergeben werden (z.B. eingetragene Vereine, Institute, Hochschulen, Kommunen, Gebietskörperschaften, Behörden, NGOs etc.).

Ein Hinweis für junge Unternehmen und Gründer: Wenn Sie sich gerade mit Ihrer Geschäftsidee in Gründung befinden und die Einreichung eines Projektvorschlages erwägen, nehmen Sie mit dem Projektträger TÜV Rheinland Consulting/ VDI VDE Innovation + Technik GmbH Kontakt auf, dort erhalten Sie bei zuwendungsrechtlichen Fragestellungen Unterstützung.

Eine unternehmensbezogene Anfangs- bzw. Risikofinanzierung von Startups wird beispielsweise durch Programme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) abgedeckt, z.B. durch Programme wie Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IPG), Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST), die Gründungsoffensive "GO!", dem German Accelerator Programm oder dem Nationalen Masterplan Maritime Technologien (HTG).

Weitere Möglichkeiten bieten das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit der Fördermaßnahme "Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung - VIP+"; der Verband Bitkom mit der Startup-Initiative GetStarted oder Länder oder Landesbanken mit Programmen wie GründungsBONUS.

Hinweis für universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen: Es gelten im mFUND die ANBest-P/ANBest-P-Kosten/AGVO. Davon abweichende Regelungen des BMBF für einzelne Fördernehmer finden im mFUND keine Anwendung. Bitte beachten Sie dies vor der Antragstellung und kommen Sie bei Fragen gerne auf den Projektträger TÜV Rheinland Consulting/ VDI VDE Innovation + Technik GmbH zu. Beachten Sie bitte ferner, dass der mFUND unter anderem Startups, KMUs, Behörden und Kommunen beim Erschließen/Veredeln/Öffnen von Daten unterstützt. Eine Berücksichtigung dieser Akteure als vollwertige Projektpartner in Ihren Verbundskizzen wird positiv bewertet.


Förderrichtlinie und Förderaufrufe

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm und zu den förderfähigen Ausgaben finden Sie in der Förderrichtlinie "mFUND".

Zum zweiten Aufruf Förderlinie 1 (gültig ab 01.04.2022 bis 31.12.2022) gelangen Sie hier.

Zum dritten Aufruf Förderlinie 1 (gültig vom 01.01.2023 bis 31.12.2023) gelangen Sie hier.


Bewerbungsprozess und Umfang der Projektskizzen

Die Prüfung aller Anträge erfolgt im Rahmen eines zweistufigen, wettbewerblichen Bewertungsverfahrens: In der ersten Stufe (fachliche Prüfung) werden vorläufige Projektskizzen inhaltlich bewertet. In der zweiten Verfahrensstufe (formale Prüfung) werden die Antragsteller aller im ersten Schritt positiv bewerteten Projekte aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Die Bewilligung erfolgt durch den Projektträger TÜV Rheinland Consulting/ VDI VDE Innovation + Technik GmbH.

Der Artikel Mit 5 Schritten zur Förderung Ihrer Ideen zur Mobilität der Zukunft zeigt Ihnen schematisch, wie der Bewerbungsprozess im mFUND abläuft.

Skizzen reichen Sie bitte nur über das Portal easy-online (https://foerderportal.bund.de/easyonline) ein. Sie erhalten eine elektronische Eingangsbestätigung. Ein postalisches Nachsenden der eingereichten Skizzen an das Ministerium bzw. den Projektträger TÜV Rheinland Consulting/ VDI VDE Innovation + Technik GmbH ist nicht erforderlich.

Bitte achten Sie beim Einreichen Ihrer Projektskizze darauf:

  • den Stand von Wissenschaft/Technik/Wettbewerb darzustellen,
  • das laufende Kerngeschäft klar von dem geplanten mFUND-Forschungsprojekt abzugrenzen,
  • Ihre Expertise und Forschungserwartungen hinsichtlich des Projektes zu kommunizieren,
  • eine nachvollziehbare Kosten-, Personal- und Arbeitsplanung anzugeben,
  • die Ergebnisverwertung (gewerblich/wissenschaftlich/Open Data/gesellschaftlicher Nutzen) zu skizzieren,
  • ggf. eine KMU-Erklärung sowie
  • ausreichend Umsatz/Mittel zur Erbringung Ihres Eigenanteiles zu erläutern (Prüfung der Bonität) und
  • alle wesentliche Punkte auf Basis der Gliederungsvorgaben für Projektskizzen einzureichen.


mFUND-Schnell-Check

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Quelle: BMDV