You are here:

BMWi: Impulse für innovative Schutzausrüstung setzen

Die am 29. April 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichte Neubekanntmachung der Richtlinie für die „Bundesförderung von Forschungs- und Technologievorhaben zur Produktion innovativer persönlicher Schutzausrüstung“ (kurz: Innovative Schutzausrüstung) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ermöglicht durch das einstufige Antragsverfahren nun einen schnelleren Zugang zu den Fördermitteln. Vollständige Förderanträge können ab sofort bis zum 31. Dezember 2021 eingereicht werden.

Innovative Schutzausrüstung
Quelle: Unsplash, Foto: Mat Napo

Ziel der Förderung ist es, zusätzliche Innovationsanreize entlang der gesamten Wertschöpfungskette für die Produktion von Schutzausrüstung sowie Dienstleistungen wie Logistik, Reinigung und Recycling in Deutschland zu setzen. 

Das Förderprogramm Innovative Schutzausrüstung fokussiert insbesondere folgende Förderschwerpunkte:

  • Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit,
  • Funktionalität, Erschließung neuer Bedarfsbereiche,
  • Automatisierung und Digitalisierung der Produktion und Dienstleistungen (Förderung von Innovationsclustern),
  • Beitrag zur Effizienz der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz (NRGS) sowie
  • Standardisierung, Prüf- und Zertifizierungsverfahren.

Programm-Webseite Innovative Schutzausrüstung des BMWi


Förderoptionen

Im Rahmen der Förderschwerpunkte gibt es verschiedene Förderoptionen, die je nach Antragsteller:in in den jeweiligen Förderschwerpunkten gefördert werden: industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Geschäftsmodelle, Konzepte, Tragekomfort (Nasen-Mund-Masken), Organisations- und Prozessinnovationen, Innovationsbeihilfen, Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen sowie Innovationscluster.


Teilnahmevoraussetzungen und Förderkonditionen

Adressiert werden mit der Förderung vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die verstärkte Kooperation und der Austausch mit weiteren Unternehmen der Branche sowie wissenschaftliche Einrichtungen. Insgesamt stehen 163 Millionen Euro an Fördervolumen für den Zeitraum bis 2025 zur Verfügung.

Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kann die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses je nach Marktnähe der zu entwickelnden Lösungen 15 bis 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten pro Unternehmen betragen. Für KMU sowie Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bzw. Kosten im Einzelfall zu einem höheren Prozentsatz förderfähig: bis zu 80 bzw. bis zu 100 Prozent.


Webinare zur Antragstellung

Um Ziele und Anforderungen des Förderprogramms Innovative Schutzausrüstung zu erklären und Förderinteressierte bei der Formulierung ihrer Anträge zu unterstützen, werden kontinuierlich Webinare angeboten.

Die nächsten Webinare finden am 7., 18. und 28. Mai 2021 statt. Details und Anmeldung zu den Webinaren

Darin werden alle Informationen zu Inhalt und Aufbau des Förderprogramms, themenspezifisch zu den Förderschwerpunkten und zu den Fördermodalitäten sowie zur Antragstellung kompakt und verständlich vermittelt. Zudem kann man sich direkt mit dem PT-Team austauschen und Antworten auf Fragen im Live-Chat erhalten.


Quelle: Clusterplatform Deutschland