BMBF: Weiterentwicklung und Vernetzung von Digitalen FortschrittsHubs Gesundheit
Um die Pionierarbeiten der MII zur Erschließung der Behandlungsdaten für die datenbasierte Gesundheitsforschung auch über die Universitätsmedizin hinaus zu erweitern, fördert das BMBF seit 2021 die „Digitalen FortschrittsHubs Gesundheit“ (Hubs). Die sechs geförderten Hubs entwickeln hierfür die forschungskompatible und sektorenübergreifende Datenbereitstellung auch in der medizinischen Praxis der regionalen Versorgung weiter. Sie arbeiten an Konzepten und Vorgehensweisen für den Datenschutz, das Datenmanagement und den Datenaustausch und entwickeln innovative IT-Lösungen. Damit werden wichtige Voraussetzungen für die Zugänglichkeit ambulanter Gesundheits- und Versorgungsdaten aus nicht-universitären Einrichtungen für die Gesundheitsforschung geschaffen. Die Umsetzbarkeit wird derzeit pilothaft in Anwendungsbeispielen (Use Cases) bei einer Vielzahl von verschiedenen Erkrankungen erprobt.
Es bedarf weiterer Anstrengungen, um alle relevanten Akteure im Sinne einer Hub-übergreifenden Standard- und Strukturbildung zu vernetzen und eine nachhaltige Übertragbarkeit der bisherigen Ergebnisse und Entwicklungen auf weitere Standorte und Versorgungsbereiche zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang werden neue gesetzliche Rahmenbedingungen, wie sie zum Beispiel durch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), die flächendeckende Einrichtung der elektronischen Patientenakte (ePA) und zukünftig auch den European Health Data Space (EHDS) geschaffen werden, für die datenbasierte Gesundheitsforschung relevant sein und Möglichkeiten zur Erprobung in den Hubs bieten.
Der Fokus liegt dabei künftig auf einer erweiterten Zusammenarbeit und Interoperabilität zwischen den Hubs sowie der Anschlussfähigkeit zu den bereits aufgebauten Forschungsdateninfrastrukturen und Standards der MII und des Netzwerks Universitätsmedizin (NUM), insbesondere der Datenintegrationszentren (DIZ) und dem Forschungsdatenportal Gesundheit (FDPG). Des Weiteren soll der Mehrwert und die Akzeptanz der entwickelten Lösungen durch Hub-übergreifende Use Cases gezeigt werden. Hierzu sind Patientinnen und Patienten, medizinisches Fachpersonal und Forschende zwingend von Beginn an in die Konzeption und im Verlauf in die Umsetzung einzubinden. Die Maßnahme wird einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Standardverfahren und -vorgehen zur sektorenübergreifenden Datenbereitstellung für Forschungszwecke zu entwickeln und so die Anschlussfähigkeit und Zugänglichkeit der Hub-Strukturen nachhaltig zu optimieren.
Förderziel
Die Förderrichtlinie zielt strukturell darauf ab, die durch die bisherige Förderung etablierten Strukturen und Standards der Hubs weiterzuentwickeln, zu stärken und die Vernetzung untereinander sowie mit anderen Forschungsdateninfrastrukturen voranzutreiben. Damit soll die Nachhaltigkeit und Anschlussfähigkeit der bereits entwickelten Konzepte und technischen Lösungen auch langfristig sichergestellt werden. Inhaltliches Ziel ist die Weiterentwicklung von IT-Lösungen zur sektorenübergreifenden Datenbereitstellung. Erprobte „Best Practice“-Beispiele sollen den Nutzen der entwickelten Lösungen demonstrieren und auf andere Hubs übertragen werden.
Gegenstand der Förderung
Thematisch und strukturell soll die Förderung an die von den bislang geförderten Hubs erzielten Ergebnisse anschließen. Sie soll zugleich eine Weiterentwicklung (auch im Sinne neuer Schwerpunkte) und eine weitere Vernetzung der bisher geförderten Strukturen beinhalten. Abhängig von der Weiterentwicklung und neuen Schwerpunktsetzung ist, auch mit Blick auf die Hub-internen und Hub-übergreifenden Use Cases, die Einbindung neuer Verbundpartner im Sinne eines Roll-outs oder auch der Abgang einzelner Verbundpartner, wo sinnvoll, erwünscht. Die aktive Einbindung mindestens eines DIZ pro Hub ist nach wie vor verpflichtend.
Weiterhin gilt, dass der Kern eines Hubs durch die sektorübergreifende, digitale und strukturierte gemeinsame Datenbereitstellung mit dem Ziel der gemeinsamen Nachnutzung in enger Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, IT und Versorgern definiert bleibt.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht staatliche Hochschulen und Universitätskliniken, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung (zum Beispiel Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen), Vereine, Verbände, Stiftungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.
Einreichfrist
Einreichungsfrist ist der 30. September 2024