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Cluster und Netzwerke bei ihrem Schritt ins Ausland stärken

Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit und Außenwirtschaftsförderung des Landes Baden-Württembergs steht den Clusterinitiativen und den Netzwerken des Landes ein umfangreiches Angebot von Programmen zur Verfügung, um sie bei der Anbahnung internationaler Kooperationen sowie Erschließung ausländischer Märkte zu unterstützen.

Wer ist förderberechtigt? 

  • Regionale Cluster-Initiativen, die in der Clusterdatenbank des Landes Baden-Württemberg erfasst sind 
  • landesweite Innovationsnetzwerke, soweit nicht als Landesgesellschaft organisiert Nicht gefördert werden die prämierten Clusterinitiativen des BMBF Spitzencluster-Wettbewerbs, solange die Bundesförderung andauert.

Welche Förderinstrumente gibt es?

1. Entwicklung von Internationalisierungsstrategien
Cluster-Initiativen und Netzwerke haben die Möglichkeit Fördermittel zur Erarbeitung von Internationalisierungsstrategien in Anspruch zu nehmen. Aus diesen Internationalisierungsstrategien sollen Zielmärkte und clusterspezifische Maßnahmen zur Erschließung ausländischer Märkte und des internationalen Standortmarketings abgeleitet werden können.

Maximale Förderhöhe: bis zu 10.000 EUR jedoch max. 80% der Gesamtkosten.

2. Internationalisierungsgutscheine für das Clustermanagement
Mit den Gutscheinen soll die Teilnahme von Cluster- und Netzwerkmanagern/innen aus Cluster-Initiativen und Netzwerken an folgenden Maßnahmen gefördert werden: 

  • am Landesprogramm zur Erschließung ausländischer Märkte von bw-i, Maßnahmen des BWIHK und des BWHT
  • an den bw-i-Programmen Internationales Standortmarketing
  • an internationalen Tagungen und Konferenzen sowie an vom Antragsteller oder Dritten organisierten Maßnahmen, sofern diese einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der mit dem Programm verfolgten Ziele leisten können.

Maximale Förderhöhe: bis zu 3.000 EUR jedoch max. 80% der gesamten Organisations- und Reisekosten.

3. Messebeteiligungen von Clustern
Gefördert wird die Beteiligung des Clustermanagements an internationalen Messen.

Maximale Förderhöhe: bis zu 5.000 EUR jedoch max. 70% der Gesamtkosten

4. Durchführung von Cluster-Expertenreisen ins Ausland
Experten aus den Clustern und Netzwerken (max. 3-5 Personen) sollen in ausgewählten Zielmärkten clusterspezifische Informationen über den Zielmarkt sammeln und potenzielle Kooperationspartner identifizieren.

Maximale Förderhöhe: bis zu 10.000 EUR jedoch max. 80% der Gesamtkosten

5. Erfahrungsaustausch mit ausländischen Cluster-Vertretern in Baden-Württemberg
Gefördert werden Organisations- und Präsentationskosten baden-württembergischer Cluster und Clusterinitiativen in Verbindung mit dem Besuch ausländischer Clusterverstreter. Reise- und Aufenthaltskosten ausländischer Cluster-Initiativen und Netzwerkorganisationen, die nach Baden-Württemberg eingeladen werden, sind nicht förderfähig.

Maximale Förderhöhe: bis zu 10.000 EUR jedoch max. 80% der Gesamtkosten

Ansprechpartnerin bei Baden-Württemberg International ist Frau Ekaterina Deckers, Tel.: +49 711 22787-67, Stellvertretende Leiterin der Abteilung Branchen, Technologiefelder, Innovationsplattform Baden-Württemberg.