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EU: Open Call zum Programm URBAN TECH – Lösungen für Greentech, Health Tech und Smart City gesucht

Das EU-geförderte Projekt URBAN TECH zielt darauf ab, Innovationen zu fördern und den Wettbewerbserfolg von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Start-ups zu steigern. URBAN TECH soll bei der Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter Produkte und Dienstleistungen helfen. Mehr als 300 Herausforderungen in den Bereichen Greentech, Health Tech, Smart City warten auf intelligente Lösungen. Diese können Start-ups und KMU bis zum 14. September 2022 einreichen.

Fyler Unban Tech
© URBAN TECH/EU

Die Teams mit den besten Lösungen werden zu Hackathons eingeladen. Dabei können sie ihre Lösung mithilfe der Challenge Owner weiter ausarbeiten und nach der Präsentation einen vollständigen Vorschlag einreichen, in dem sie einen detaillierten Aktionsplan vorstellen. Details zum Open Call für URBAN TECH

Als Ergebnis des Auswahlverfahrens werden die vielversprechendsten Projekte ausgewählt. Sie werden zu Minimum Viable Products weiterentwickelt, quasi einer Basisvariante eines Produkts. Diese werden getestet und diejenigen, die sich für die nächsten Stufen qualifizieren, kommen in den internationalen Markt.

Das „go-cluster“-Mitglied CyberForum e. V. ist Partner des Projektes und trägt somit aktiv dazu bei, Innovationen aus der Region Karlsruhe zu fördern und diese für ganz Europa sichtbar zu machen.


Wer kann sich bewerben?

  • KMU und Start-ups aus der Europäischen Union, assoziierten H2020-Ländern oder aus dem Vereinigten Königreich. Die förderfähigen Länder sind in Anhang 1 des H2020-Arbeitsprogramms 2018-2020 aufgeführt.
  • Start-ups und Scale-up-KMU sollten die folgenden Kriterien erfüllen:

    • 1-250 Beschäftigte (mindestens ein Vollzeitbeschäftigter)
    • Weniger als 50 Mio. Euro Jahresumsatz

  • Unabhängige kommerzielle Unternehmen, die innovative Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle mit hohem Marktpotenzial entwickeln oder vermarkten.


Unternehmen in einem Liquidations- oder Konkursverfahren können nicht teilnehmen.

Auch KMU, die in Russland oder Weißrussland ansässig sind oder dort eine Niederlassung haben, sind nicht antragsberechtigt.


Quelle: Clusterplattform Deutschland