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Förderaufruf zur Erforschung von COVID-19 im Zuge des Ausbruchs von Sars-CoV-2

Einreichungszeitraum: ab sofort bis zum 11.05.2020.

Aufgrund des gegenwärtigen Ausbruchs des Corona-Virus Sars-CoV-2 öffnet das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Modul 3 (Rapid Response) der Förderbekanntmachung Richtlinie zur Förderung eines „Nationalen Forschungsnetzes zoonotische Infektionskrankheiten"; Bundesanzeiger vom 15.02.2016.

Gefördert werden Einzelvorhaben und in begründeten Ausnahmen kleine Forschungsverbünde (mit bis zu drei Partnern an verschiedenen Einrichtungen), diesich an der Prioritätensetzung der WHO (https://www.who.int/news-room/detail/12-02-2020-world-experts-and-funders-set-priorities-for-covid-19-research)orientieren und folgende Punkte adressieren:

  • die Biologie des Virus und seine Übertragung;
  • Tier- und Umweltforschung über den Ursprung des Virus, einschließlich der Bekämpfungsmaßnahmen an der Schnittstelle zwischen Mensch und Tier;
  • epidemiologische Studien;
  • klinische Charakterisierung und klinisches Management der durch das Virus verursachten Krankheiten;
  • Infektionsprävention und -kontrolle, einschließlich der besten Möglichkeiten zum Schutz der Beschäftigten im Gesundheitswesen;
  • Forschung und Entwicklung von Medikamenten und anderen Therapieverfahren sowie die Entwicklung neuer diagnostischer Ansätze (Forschung zurImpfstoffentwicklung und marktnahe Diagnostikaentwicklung sind nicht Gegenstand der Förderung);
  • Begleitforschung und ELSA-Forschung im Zusammenhang mit dem Ausbruchsgeschehen.

Ebenfalls gefördert werden Einzelvorhaben deutscher Antragstellender, die sich an internationalen Forschungskonsortien im Rahmen der weltweiten und vonder WHO-koordinierten Forschungsantwort zu COVID-19 beteiligen wollen. Ein Antrag entsprechend der Vorgaben im Leitfaden(http://www.dlr.de/pt/Portaldata/45/Resources/Dokumente/Leitfaden/Leitfaden_covid19.pdf) ist für das deutsche Einzelvorhaben einzureichen.

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Ressortforschungseinrichtungen,Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitssystems (z. B. Gesundheitsämter, Landesgesundheitsämter) und der Gesundheitsversorgung (z. B. Krankenhäuser)sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oderNiederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (staatliche und staatlich anerkannteHochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) in Deutschland verlangt.

Kleine und mittlere Unternehmen oder "KMU" im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen(vgl. Anhang I der AGVO bzw. Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleineren und mittlerenUnternehmen.

Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt. Dem DLR-Projektträger können ab sofort und spätestens bis zum 11. Mai 2020 fortlaufend förmliche Förderanträgevorgelegt werden. Die Antragsprüfung inkl. der fachlichen Prüfung durch externe Experten erfolgt unmittelbar nach Eingang. Im Sinne einer zügigen Bewilligungwird empfohlen, mit der Antragsvorlage nicht bis zum Ende der Einreichfrist zu warten.

Quelle: BIOPRO