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Förderung: Regionales Innovationsmanagement in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg zählt zu der Spitzengruppe der Innovationsregionen in Europa. Insgesamt steht der Südwesten Deutschlands als Wirtschaftsstandort heute besser da als vor zehn Jahren.

Dies bestätigt insbesondere die Studie „Status quo und Perspektiven zum Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg“. Aber zugleich ergeben die Analysen, dass insbesondere der Anteil innovierender kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in den letzten Jahren von 54 % auf 48 % spürbar gesunken ist.

Diese Entwicklungen bergen Chancen und Risiken. Sie fordern in jedem Fall die Unternehmen heraus, Leistungs- und Innovationsverhalten anzupassen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt zu halten und möglichst auszubauen.

Auch die staatliche Strukturpolitik muss auf allen Ebenen die Weichen neu stellen. Vor diesem Hintergrund fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg regionales Innovationsmanagement in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert:

Maßnahmen zur Implementierung oder Verstetigung von regionalem Innovationsmanagement und regionalen Innovationssystemen.

Zum Beispiel:

  • Erstellung oder Weiterentwicklung einer regionalen Innovationsstrategie durch die regionalen Akteure unter Einbeziehung externer Expertise

  • Unterstützung konkreter Vernetzungs- und Kooperationsprozesse sowie Projekte mit dem Ziel, vorwettbewerbliche Innovationsfelder an den Schnittstellen zwischen Branchen und Technologien zu generieren und Innovationspotentiale für KMUs zu finden
  • Errichtung eines regionalen Innovationsmanagements vor Ort, um die oben genannten Projekte zu entwickeln, anzustoßen und zu koordinieren.

Wer wird gefördert:

Antragsberechtigt sind Wirtschaftskammern, regionale und kommunale Wirtschaftsfördereinrichtungen, regionale Akteure des Innovationsgeschehens, Universitäten und Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Wie wird gefördert:

Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personal-, Sach- und Reiseausgaben sowie ggfs. Investitionen in materielle und immaterielle Vermögensgegenstände im Zusammenhang mit den Vorhaben.

Die Förderquote ist 50 Prozent. 

Antragsfrist 31.7.2018

Quelle: Wirtschaftsministerium