You are here:

Forschungsförderung für E-Mobilität geht in die nächste Runde

Die erfolgreiche Forschungsförderung für die Elektromobilität des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) wird verlängert: Am 26. März 2021 wurde die novellierte gemeinsame Richtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität veröffentlicht. Bis 2025 stellen beide Ressorts insgesamt rund 400 Millionen Euro an Fördergeldern im Rahmen verschiedener Ausschreibungen zur Verfügung

Die novellierte Richtlinie schafft gleichzeitig den Rahmen für einzelne Förderausschreibungen mit jeweils eigenen inhaltlichen Schwerpunkten und eigenem Budget. Die ersten beiden Förderausschreibungen sollen im zweiten Quartal 2021 veröffentlicht werden.

Bundesminister Altmaier: "Für neue Wertschöpfung und qualifizierte Arbeitsplätze in Deutschland ist es zentral, dass uns die Wende hin zur Elektromobilität gelingt. Forschung und Innovation sind hierfür die entscheidenden Hebel. Es geht darum, innovative und umweltschonende Produkte und Verfahren in der Mobilität zu entwickeln, die im Markt Erfolg haben. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie und sichert Arbeitsplätze in Deutschland."

Richtlinie zur gemeinsamen Förderinitiative von BMWi und BMU (PDF, 120 KB)

Bundesministerin Schulze: "Nur mit einer starken Palette an Elektrofahrzeugen und einer verlässlichen Ladeinfrastruktur erreichen wir unsere Klimaschutzziele im Verkehr. Dazu trägt die vor über 12 Jahren begonnene Forschungsförderung für die Elektromobilität maßgeblich bei. Sie ist Ausdruck der vereinten Anstrengungen der Bundesregierung, den Elektroantrieb im Verkehr zum Erfolg zu führen."

Deutschland soll Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität werden

Der neue Förderrahmen gilt bis 2025. Er soll die weitere Entwicklung Deutschlands zum Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität unterstützen. Dafür wurde der bestehende Rechtsrahmen an die fortgeschrittene Entwicklung der Elektromobilität angepasst.

Neue Schwerpunkte förderfähig: Digitalisierung, systemübergreifende Innovationen

Zum Beispiel werden zukünftig auch neue Schwerpunkte in den Bereichen Digitalisierung und Komponenten smarter Fahrzeugplattformen sowie systemübergreifende Innovationen förderfähig.

Quelle: Clusterplattform Deutschland