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Neue Bewerbungsrunde für Förderlinie „Spitze auf dem Land“

Mit der neu im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum angesiedelten Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ stärkt die Landesregierung gezielt innovative Unternehmen im Ländlichen Raum. Bewerbungen sind bis 30. September möglich.

„Baden-Württemberg ist eine der wirtschaftlich stärksten und innovationsfähigsten Regionen Europas. Diese Spitzenstellung gilt es zu erhalten und auszubauen. Daher sprechen wir mit der nächsten Bewerbungsrunde des technologieorientierten Förderprogramms ‘Spitze auf dem Land’ wieder gezielt kleine und mittlere Unternehmen im Ländlichen Raum an, die das Potenzial zur Technologieführerschaft haben”, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde.

„Die Unternehmen müssen innovativ sein und das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen. Förderfähig sind beispielsweise Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Anlagen und Maschinen sowie in verbesserte Produktionsverfahren und Prozesse. Bei ‘Spitze auf dem Land’ können kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent Zuschuss und mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent Zuschuss erhalten. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro”, sagte Bonde. Die Fördermittel stammen je zur Hälfte vom Land Baden-Württemberg und aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung der Europäischen Union (EFRE). Die Antragstellung erfolgt schriftlich durch die Gemeinden im Land in Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Bewerbungen sind bis zum 30. September möglich.

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz