You are here:

BMWK: Wettbewerb Klimaaktive Kommune 2025

Der Wettbewerb „Klimaaktive Kommune“ geht in eine neue Runde. Von Januar bis 31. März 2025 können sich wieder Städte, Landkreise und Gemeinden deutschlandweit mit erfolgreich realisierten, wirkungsvollen und innovativen Klimaschutzprojekten bewerben und je 40.000 Euro Preisgeld gewinnen. Den Wettbewerb richtet das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) mit Förderung der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz aus. Kooperationspartner sind der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund.

Symbolbild für den Wettbewerb mit der Aufschrift "Wettbewerb: Klimaaktive Kommune 2025"
Quelle: BMWK / © Difu

Gesucht werden ambitionierte, innovative und effektive Maßnahmen zur Vermeidung beziehungsweise Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen in Kommunen und Regionen. Die Maßnahmen und Projekte können die thematische Breite des kommunalen Klimaschutzes ausschöpfen: Beispiele sind ressourcen- und energieeffiziente Neubauten oder Sanierungsprojekte, Lösungen für die Verkehrs- oder Wärmewende, Vorhaben zum Ausbau erneuerbarer Energien etc. Wichtig ist, dass sie entweder abgeschlossen oder soweit realisiert sind, dass bereits Ergebnisse der Vermeidung beziehungsweise Reduktion von Treibhausgas-Emissionen vorliegen.

Bewerbungen sind in drei Kategorien möglich, die sich nach der Art beziehungsweise Größe der Kommune unterscheiden. Ausdrücklich gewünscht sind dabei auch Kooperationsprojekte, bei denen die kommunale Verwaltung mit weiteren Akteuren (zum Beispiel Vereinen, Verbänden, Kammern, Handwerk, Wirtschaft) und/oder mit anderen Kommunen sowie mit kommunalen Unternehmen zusammenarbeitet.  Auch Gemeindeverbände können teilnehmen und sich entsprechend ihrer gesamten Einwohnerzahl einer Kategorie zuordnen.

 

Wettbewerbskategorien 2025

Kategorie 1: Großstädte

  • Ambitionierte, innovative und effektive Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern

Kategorie 2: Mittel- und Kleinstädte

  • Ambitionierte, innovative und effektive Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen mit 20.000 bis 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern

Kategorie 3: Landkreise und kleine Gemeinden

  • Ambitionierte, innovative und effektive Klimaschutzmaßnahmen in Landkreisen sowie in kleinen Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern

 

Bewerbungsverfahren

Zu jeder Kategorie gibt es einen speziellen Bewerbungsbogen mit weiteren Hinweisen. Gerne können Interessierte mit mehreren Projekten am Wettbewerb teilnehmen (jeweils eine separate Bewerbung notwendig). Es gibt keinen Ausschluss für vorherige Teilnehmende – auch nicht für Gewinnerkommunen der Vorjahre. Eine erneute Bewerbung ist außerdem mit Projekten, die schon einmal eingereicht, aber nicht ausgezeichnet wurden, möglich.

Die Bewerbungen sollen bitte innerhalb der Bewerbungsfrist – Januar bis 31. März 2025  – per E-Mail an: klimaschutz@difu.de gesendet werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Hinweis

Interessierte beachten bitte, dass Projekte, die zu einem Großteil aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative beziehungsweise des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finanziert werden, nicht ausgezeichnet werden können. Weiterentwicklungen und Maßnahmen, die sich aus Förderprojekten ergeben haben, sind dagegen willkommen.

 

Jury und Auswahl

Die Jury besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundesklimaschutzministeriums,  Umweltbundesamts, Deutschen Städtetags, Deutschen Landkreistags und Deutschen Städte- und Gemeindebunds. Sie trifft die Auswahl aus allen eingegangenen Bewerbungen.

 

Prämierung

Die Auszeichnung im Wettbewerb Klimaaktive 2025 ist mit einem Preisgeld in Höhe von 40.000 Euro je Preisträger dotiert, das wieder in Klimaprojekte zu investieren ist. Die Gewinner werden auf der Kommunalen Klimakonferenz 2025, die voraussichtlich in Berlin stattfindet, öffentlich bekannt gegeben und ausgezeichnet. Alle Wettbewerbsteilnehmenden werden rechtzeitig vor der Veranstaltung darüber informiert, ob sie eine Auszeichnung erhalten.

 

Quelle: BMWK