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Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand weiter verbessert.

Altmaier: „555 Millionen Euro für den innovativen Mittelstand“

Am 20 Januar 2020 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die neue Richtlinie für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) veröffentlicht. Innovative Mittelständler werden zukünftig noch besser und passgenauer gefördert. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Der Mittelstand ist das Herz der deutschen Wirtschaft und Innovationen sind die Basis für Wohlstand und Arbeitsplätze. Mit dem neuen Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand stellen wir allein in 2020 555 Millionen Euro zur Verfügung. Wir fördern dabei insbesondere innovative junge und kleine Unternehmen und intensivieren den Wissenstransfer. Auch Unternehmen in strukturschwachen Regionen erhalten noch bessere Förderbedingungen.“

Qulle: © ZIM

Das neue ZIM optimiert das bewährte Programm an zahlreichen Stellen:

 

Junge und Kleinstunternehmen sowie Erstinnovatoren erhalten zukünftig bessere Unterstützungsmöglichkeiten, um ihnen den Weg hin zu anspruchsvollen Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu ebnen. Kleine Unternehmen aus allen strukturschwachen Regionen profitieren zudem zukünftig von erhöhten Fördersätzen. Auch der nationale und internationale Wissenstransfer sowie der Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis werden intensiviert. Das neue ZIM ist damit auch ein konkreter Beitrag zur Transferinitiative des BMWi.

Das ZIM ist mit jährlich über 3.000 neuen Technologieentwicklungs-Projekten das größte Programm der Bundesregierung zur Förderung des innovativen Mittelstandes. 2020 stehen hierfür Haushaltsmittel in Höhe von 555 Millionen Euro zur Verfügung.

Das neue ZIM ersetzt die bisherige Förderrichtlinie, die am 31. Dezember 2019 ausgelaufen ist. Auch die ZIM-Projektträgerschaft wird neu ausgeschrieben. Dies ist voraussichtlich noch im ersten Quartal 2020 abgeschlossen und erlaubt dann eine Antragstellung unter den aktualisierten ZIM-Förderbedingungen. Förderanträge auf Grundlage der alten ZIM-Richtlinie, die bis 31. Dezember 2019 eingegangen sind, werden direkt weiter von den bisherigen Projektträgern bearbeitet.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie