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e-mobil: Land unterstützt den Betrieb elektrischer Nutzfahrzeuge

Für die Unterhaltung und den Betrieb batterieelektrischer oder mit einer Brennstoffzelle betriebenen Nutzfahrzeuge kann eine Förderung beantragt werden. Voraussetzung ist der überwiegende Einsatz der Fahrzeuge in Baden-Württemberg.

Quelle: Freepikn I Foto: frimufilms

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg bezuschusst mit der Förderung "BW-e-Nutzfahrzeuge" die Unterhaltungs- und Betriebskosten elektrischer Nutzfahrzeuge. Davon eingeschlossen sind die EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie selbstfahrenden Arbeitsmaschinen ohne EG-Klassen. Auch mit einer Brennstoffzelle betriebene Nutzfahrzeuge und Umrüstungen sind förderfähig.


Fördervoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist eine Anschaffung der Nutzfahrzeuge nach dem 1. November 2022, ungeachtet dessen, ob die Fahrzeuge gekauft, geleast oder gemietet werden. Die Fördersumme richtet sich dabei nach den EG-Fahrzeugklassen und danach, ob zusätzlich von einer Bundesförderung profitiert wird. Bei geleasten Fahrzeugen wird der Förderbetrag auf die Leasingdauer von maximal 3 Jahren linear geteilt. Ist die Leasingdauer kürzer, reduziert sich der Förderbetrag anteilig.

Die Förderung richtet sich an Einzelunternehmen, Einzelkaufmänner und-frauen, Freiberufliche, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Aktiengesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), Körperschaften des öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Unternehmergesellschaften mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.

Weitere Informationen zur Förderung und den Voraussetzungen befinden sich hier.


Quelle: e-mobil BW