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Innovation durch Additive Fertigung

Die Baden-Württemberg Stiftung hat die Ausschreibung "Innovation durch Additive Fertigung" veröffentlicht. Für das Forschungsprogramm stehen der Baden-Württemberg Stiftung 4 Mio. Euro zur Verfügung.

Zur Teilnahme berechtigt sind baden-württembergische Hochschulen und gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg. Der Antrag ist bis zum 23.09.2016 einzureichen (einstufiges Bewerbungsverfahren). Eine Projektbegleitung durch einen Projektbeirat aus der Wirtschaft ist in bestimmten Bereichen erwünscht. Das Forschungsprogramm zielt auf die vorwettbewerbliche, anwendungsorientierte Grundlagen- und Vorlaufforschung ab. Im Zentrum der vorliegenden Ausschreibung stehen Forschungsarbeiten mit dem Ziel, Erkenntnisse der materialwissenschaftlichen Grundlagenforschung im Hinblick auf eine technische Umsetzung für die additive Fertigung nutzbar zu machen.Einreichungsfrist: 23.09.2016

Die Bekanntmachung finden Sie hier.

Richtlinie zur Förderung von KMU-zentrierten, strategischen FuE-Verbünden in Netzwerken und Clustern (KMU-NetC)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert in der Pilotmaßnahme "KMU-NetC" anspruchsvolle Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsverbünde mit maßgeblicher Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU).

Insbesondere durch die Digitalisierung ist das Innovationsgeschehen schneller, grenzüberschreitender und disruptiver geworden. Plattformen stellen traditionelle Geschäftsmodelle und sicher geglaubte Märkte in Frage. Um diesen ­Herausforderungen zu begegnen und daraus entstehende Marktpotenziale zu erschließen, müssen KMU Prozesse, Produkte und Dienstleistungen beständig erneuern. Dazu gehört die Bereitschaft, innovative Geschäftsmodelle zu entwickeln. Solche Innovationsstärke erreichen KMU vor allem im Verbund, etwa in Netzwerken und Clustern.

Die Bekanntmachung finden Sie hier

Innovationsgutscheine des Landes Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hat 2008 als erstes Bundesland Innovationsgutscheine an kleine und mittlere Unternehmen ausgegeben. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten die Unternehmen damit eine finanzielle Förderung für die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte oder Dienstleistungen bzw. für deren qualitative Verbesserung. Aufgrund des erfolgreichen Verlaufs wurde das Instrument 2012 um Innovationsgutscheine speziell für Hightech-Unternehmen erweitert und im April 2013 um Gutscheine speziell für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Damit existieren inzwischen vier Gutscheintypen:

  • Innovationsgutschein A: Entwicklung eines innovativen Produkts, einer Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation, zum Beispiel Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien, Werkstoffstudien, Patentrecherchen, Designstudien.
  • Innovationsgutschein B: Umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten, zum Beispiel Konstruktionsleistungen, Service Engineering, Prototypenbau, Design, Produkttests zur Qualitätssicherung.
    Innovationsgutschein B Hightech: Fördergegenstand analog zu B, richtet sich jedoch speziell an innovative Start-ups (bis 5 Jahre nach Beginn der Selbständigkeit), welche auf folgenden Geschäftsfeldern tätig werden bzw. sind: "Nachhaltige Mobilität", "Umwelttechnologie und Ressourceneffizienz", "Gesundheitswirtschaft/Lebenswissenschaften" sowie "IT in Produkten und IT-Dienstleistungen".
  • Innovationsgutschein C (Kreativgutschein): Mikrounternehmen, Freiberuflerinnen und Freiberufler der Kultur- und Kreativwirtschaft werden beim Markteintritt mit neuen, kreativen Produkten und Dienstleistungen u.a. durch Beteiligung an Messeauftritten, Erstellung von Werbematerial oder dem Markenschutz unterstützt.

Quelle: AFBW - Allianz Faserbasierte Werkstoffe Baden-Württemberg e.V.