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Wirtschaftsförderung Nordschwarzwald: Steuerliche Forschungszulage stärkt Wettbewerbsfähigkeit - WFG empfiehlt Nutzung der staatlichen Förderung von Forschung und Entwicklung

Bereits vor 3 Jahren trat das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung in Kraft. Ziel der Forschungszulage ist es, Deutschland als Innovations- und Investitionsstandort attraktiver zu machen und Anreize zu setzen, um Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Unternehmen zu steigern.

Mit Hilfe des Innovationsprogramms haben Unternehmen die Möglichkeit, bis zu einer Million Euro an Steuervergünstigungen für Forschung und Entwicklung zu erhalten. Gefördert werden sowohl Aufwendungen aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben als auch aus Kooperationsprojekten. Das Thema des Vorhabens ist völlig offen. Zu den förderfähigen FuE-Vorhaben zählen Grundlagenforschung, Industrielle Forschung und Experimentelle Entwicklung.

Im Rahmen ihres Projekts Innovationszentrum für Wissenschaft und Wirtschaft (IZWW) möchte die Wirtschaftsförderung Nordschwarzwald (WFG) die Unternehmen in der Region Nordschwarzwald explizit auf das Forschungszulagengesetz aufmerksam machen. Die damit verbundene steuerliche Forschungsförderung bietet die Möglichkeit, Forschungs- und Entwicklungskosten (FuE) steuerlich geltend zu machen. „Hierbei stehen insbesondere FuE Aktivitäten kleiner und mittlerer Unternehmen im Fokus“, unterstreicht Jochen Protzer, Geschäftsführer der WFG. „Damit ein Forschungsvorhaben förderfähig ist, müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein, z.B. eine „Ungewissheit“ bezüglich des Endergebnisses und die Neuartigkeit“, so Protzer weiter, „wobei genau dies den Charakter der Forschungs -und Entwicklungsaktivitäten ausmacht. FuE ist nicht nur großen Konzernen vorbehalten, sondern auch für viele kleinere und mittlere Unternehmen inzwischen unverzichtbarer Teil der unternehmerischen Aktivitäten“.

Gerne unterstützt die WFG die regionalen Unternehmen. Der Antrag zur steuerlichen Forschungsförderung kann digital bei der BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage) eingereicht werden. Auch die steuerlichen Beratungsberufe sind hier gerne behilflich.

Im Maschinen- und Anlagenbau ist die Forschungszulage bereits eine Erfolgsgeschichte, wie eine Studie des ZEW zeigt. Das ZEW gehört zu den führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstituten mit europäischer Reichweite und legt den Fokus seiner Forschung auf Fragestellungen in den Bereichen Digitalisierung und Innovation, Steuern und Altersvorsorge sowie Chancengleichheit und Klimaschutz. Die Studie unterstreicht, dass die seit 2020 geltende staatliche Forschungszulage sich im deutschen Maschinen- und Anlagenbau mehr und mehr als wichtiges Instrument der Forschungsförderung erwiesen hat. So nutzt ein wachsender Anteil der Unternehmen die Forschungszulage. Besonders geschätzt werden die verbesserten Finanzierungsmöglichkeiten sowie der erleichterte Zugang zur staatlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) und die Flexibilität bei der Mittelverwendung.

Diese Ergebnisse zeigen, dass die Forschungszulage ein wichtiges Instrument ist, um Wachstum auch in konjunkturell schwierigen Zeiten zu sichern. Die Förderung kann Unternehmen zu zusätzlichen FuE-Aktivitäten motivieren und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Aktuell erhalten die Unternehmen eine Steuerermäßigung von 25 Prozent auf förderfähige Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) bis zu vier Millionen Euro pro Jahr. Daraus ergibt sich eine maximale Förderung von 1 Million Euro. Um die Wirkung der Forschungszulage zu verstärken, hat der Bundestag im Wachstumschancengesetz mehrere Änderungen beschlossen. Durch eine geplante Anhebung der Obergrenze auf zehn Millionen Euro pro Jahr könnten deutlich mehr FuE-Aufwendungen mobilisiert werden. 

 

Details zur Forschungszulage

Am 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung in Kraft getreten. Ziel der Forschungszulage ist es, Deutschland als Innovations- und Investitionsstandort attraktiver zu machen und Anreize zu setzen, um Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Unternehmen zu steigern. Mit Hilfe des Innovationsprogramms haben Unternehmen die Möglichkeit bis zu einer Millionen Euro an Steuervergünstigungen für Forschung und Entwicklung zu erhalten. Gefördert werden sowohl Aufwendungen aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben als auch aus Kooperationsprojekten. Das Thema des Vorhabens ist völlig offen. Zu den förderfähigen FuE-Vorhaben zählen Grundlagenforschung, Industrielle Forschung und Experimentelle Entwicklung. Dabei ist es für die Forschungszulage unerheblich, ob das Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben noch nicht begonnen wurde, bereits abgeschlossen ist oder sich mitten in der Durchführung befindet. Außerdem ist die Auftragsforschung, also Forschungsaufträge an externe Auftragnehmer oder Dienstleister ebenfalls förderfähig im Sinne der Forschungszulage.

Ansprechpartner bei der WFG sind Projektleiterin Tiffany Braddy und Geschäftsführer Jochen Protzer unter tiffany.braddy@nordschwarzwald.de oder jochen.protzer(at)nordschwarzwald(dot)de.

Die komplette Studie des ZEW befindet sich hier: https://www.zew.de/PM9005