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bwi: Internationalisierung von Cluster-Initativen und landesweiten Netzwerken

Auch in diesem Jahr erhalten Sie als Cluster-/Netzwerkmanager*in über das Förderprogramm zur Internationalisierung von Clustern und Netzwerken Unterstützung bei Ihrem Weg ins Ausland. Sie haben die Möglichkeit fünf verschiedene Förderinstrumente zu nutzen.

Welkugel mit diversen Flagen
Quelle: ThinkStock

Die Internationalisierung ist ein wichtiges Instrument, wenn es um die Stärkung der Innovationskraft und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Cluster-Initiativen und landesweiten Netzwerke sowie deren Mitglieder aus Wirtschaft und Wissenschaft geht. Hierdurch eröffnet sich ihnen unter anderem die Möglichkeit, ihre lokalen Wertschöpfungs- und Innovationsketten zu ergänzen oder neue Kooperationspartner im Ausland zu finden, um auf globale Herausforderungen zu reagieren. Nach zwei Jahren Pandemie aufgrund von COVID-19 und der derzeitigen politischen Lage wird dies umso wichtiger.

Das Förderprogramm zur Internationalisierung von Clustern und Netzwerken ist dazu ein Instrument der Außenwirtschaftsförderung des Landes Baden-Württemberg. Die Mittel dafür werden jährlich vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus zur Verfügung gestellt.

Als Clusterorganisation können Sie fünf verschiedene Gutscheine beantragen:

  • Entwicklung von Internationalisierungsstrategien
  • Teilnahme an Auslandsmaßnahmen für Cluster- und Netzwerkmanager*innen
  • Cluster-Expertenreisen ins Ausland
  • Kooperationsanbahnungsmaßnahmen in Baden-Württemberg
  • Messebeteiligungen im Ausland

Antragsberechtigt sind Cluster-Initiativen und landesweite Netzwerke, die in der Cluster-Datenbank des Landes Baden-Württemberg (http://www.clusterportal-bw.de) aufgeführt sind.

Jede förderberechtige Cluster-Initiative bzw. jedes förderberechtige Netzwerk kann jährlich bis zu drei Internationalisierungsgutscheine erhalten. Die Gutscheine können fortlaufend beantragt werden und müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei Baden-Württemberg International eingegangen sein.

Weitere Informationen zu den Zuwendungsvoraussetzungen, den Inhalten und der Höhe der jeweiligen Förderung finden Sie unter https://www.bw-i.de/ueber-bw-i/projektdienstleistungen. Hier können Sie auch die notwendigen Antragsformulare herunterladen.

Bei Fragen steht Eva Gutbrod (eva.gutbrod(at)bw-i(dot)de, 0711 227 87-947) gerne zur Verfügung.


Quelle: bw-i