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Neues zum Qualitäts-Label „Cluster-Exzellenz Baden-Württemberg“

Verfahren zur Re-Zertifizierung festgelegt und Sonderkonditionen verlängert.

Ein wichtiges Ziel der Clusterpolitik des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft (MFW) im Rahmen der Wirtschaftspolitik des Landes Baden-Württemberg ist es, Clustermanagementstrukturen weiter zu professionalisieren und damit zur Steigerung der Qualität der Clustermanagements beizutragen. Dazu hat das MFW im Juli 2012 auf der Basis der europäischen ECEI-Indikatorik das markenrechtlich geschützte Qualitäts-Label "Cluster-Exzellenz Baden-Württemberg" für exzellente Clusterinitiativen und Innovationsnetzwerke eingeführt. Inzwischen konnten 7 Netzwerke zertifiziert und- befristet auf 2 Jahre - mit dem Label Cluster-Exzellenz Baden-Württemberg ausgezeichnet werden. Erste Re-Zertifizierungen stehen in Bälde an.

Im Zuge der Re-Zertifizierungsverfahren soll auch die Entwicklung der Qualität und weiteren Professionalisierung einer Clusterinitiative oder eines Innovationsnetzwerks abgebildet werden. Deshalb erfolgt abweichend zu der Erst-Begutachtung die Begutachtung für die Re-Zertifizierung nach folgenden Vorgaben:

Die Begutachtung wird an einem Tag durch zwei Gutachter/-innen durchgeführt und beinhaltet neben der erneuten Begutachtung der Qualitätskriterien unter besonderer Berücksichtigung der Frage, ob ein tragfähiges Geschäftsmodell der Cluster-Initiative bzw. landesweiten Netzwerkes vorliegt, insbesondere die Überprüfung, ob die Empfehlungen des Beirates im Rahmen der Erstvergabe des Qualitätslabels durch die Cluster-Initiative bzw. das landesweite Netzwerk umgesetzt worden sind.

Im Übrigen gelten die bisherigen Regelungen - auch mit Blick auf die zusätzliche Zuerkennung des EU-Gold-Labels - unverändert weiter.

Im Unterschied zu der Erst-Begutachtung erfolgt die Vor- und Hauptprüfung im Zuge der Rezertifizierung aktuell zu einem Festpreis von 3.975,00 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel trägt das MFW bis auf weiteres wie bei der Erst-Begutachtung die Hälfte dieses unter Sonderkonditionen vereinbarten Betrags.

Die ClusterAgentur Baden-Württemberg bietet den Antragsberechtigten Clusterinitiativen und Innovationsnetzwerken im Vorfeld der Begutachtungsverfahren unterstützende kostenfreie Beratungs- und Coachingleistungen an.

Nähere Informationen sind auf dem Clusterportal Baden-Württemberg unter Cluster-Exzellenz in Baden-Württemberg nachzulesen.