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Technologietransfer-Programm: 280 Mio Euro für den Leichtbau

Die Schlüsseltechnologie Leichtbau gehört zu denjenigen Technologien, die eine Steigerung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit ebenso in den Fokus nehmen wie eine Sicherung des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit.

Ziele

  • den Leichtbau in die breite industrielle Anwendung tragen. Voraussetzungen dafür sind neben der Kostenreduktion und der Serientauglichkeit innovativer Leichtbaulösungen, systematische Ansätze zur Bewertung der Technologie z.B. anhand von Reifegraden.
  • Innovations- und Wertschöpfungspotenziale des Leichtbaus heben. Dazu müssen neue Anwendungsbereiche identifiziert und erschlossen, neue Technologien etabliert, zusätzliche Wertschöpfung durch Leichtbau in breiter industrieller Anwendung generiert und Hindernisse für den interdisziplinären Wissens- und Technologietransfer identifiziert und abgebaut werden.
  • branchen- und materialübergreifenden Wissens- und Technologietransfer fördern. Dies bedeutet, die interdisziplinäre, branchen- und werkstoffübergreifende Etablierung neuer Technologien im Leichtbau entlang der gesamten Weгtschöpfungskette, insbesondere in Fertigungsprozessen, bei der Automatisierung, bei Mess- und Prüfverfahren einschließlich Simulationsmethoden.
  • einen maßgeblichen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeits- und Klimaziele leisten. Gefördert werden sollen branchen-, technologie- und materialübergreifende Technologietransfer-Projekte im Leichtbau.

Förderschwerpunkte

  1. Technologieentwicklung zur Stärkung der deutschen Wirtschaft im Leichtbau
  2. CO2-Einsparung und CO2-Bindung durch den Einsatz neuer Konstruktionstechniken und Materialien
  3. CO2-Einsparung durch Ressourceneffizienz und -substitution: Durch den effizienten Einsatz von Ressourcen und von Substituten können daher nicht nur enorme Einspar- und Produktverbesserungspotentiale eröffnet, sondern auch die Klima- und Umweltbelastungen deutlich verringert werden.
  4. Demonstrationsvorhaben: um neuen Technologien den Markteintritt zu erleichtern und Risiken bei der Skalierung und ersten industriellen Umsetzung abzufedern, wird die Realisierung von Demonstrationsvorhaben gefördert.
  5. Standardisierung: Bei der Entwicklung neuer Leichtbau-Materialien, und -Technologien (Produkte, Verfahren und Dienstleistungen) ist begleitend die Entwicklung von Normen und Standards sowie technischen Regelwerten für das Inverkehrbringen und die Verwendung (z.B. Konformitätsbewertung) einschließlich der Sammlung bzw. Festlegung von Materialkennwerten, ggf. Grenzwerten und Mess-Prüfmethoden notwendig.

Fristen

Eine erstmalige Skizzeneinreichung ist jedoch zum 1.Mai 2020 und letztmalig zum 1. Oktober 2027 möglich.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt und beginnt in der ersten Stufe mit der Skizzenvorlage. Wird eine Skizze als förderfähig bewertet, erfolgt eine Empfehlung zur Antragstellung. Mit Eingang der vollständigen Antragsunterlagen setzt sich das Antragsverfahren in der zweiten Stufe fort und endet in der Regel mit einer Bewilligung oder Ablehnung der förmlichen Anträge durch das BMWi. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Quelle: AFBW