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BMBF Förderausschreibung: „Robotics Institute Germany (RIG)

Ziel der Förderrichtlinie ist die Vernetzung der führenden deutschen Robotik-Standorte. Solche Standorte mit international herausragenden Forschungsprofilen und nachweisbaren Erfolgen im Transfer wissenschaftlicher Ergebnisse sollen sich zu einem dezentralen „Robotics Institute Germany (RIG)“ vernetzen, welches die deutsche Spitzen­forschung international sichtbar vertritt und gemeinsam neuartige Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für die Talentgewinnung bietet. Das RIG soll die Vernetzung mit den relevanten Stakeholdern des Robotik-Ökosystems voran­treiben und eine nationale Roadmap für exzellente und transferrelevante Robotik-Forschung entwickeln und hierfür international als Ansprechpartner dienen.


Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung ist der stufenweise Aufbau eines dezentralen Kooperationsverbunds „Robotics Institute Germany (RIG)“, welches die Spitzenforschung in Deutschland bündelt und die Talentgewinnung durch abgestimmte Maßnahmen der Verbundpartner maßgeblich vorantreibt.


Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Verbünde aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit aus­gewiesener Robotik-Expertise. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.


Verfahren und Deadlines

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe reicht der Verbundkoordinator, der im Verbundvorhaben von mehreren Forschungspartnern zunächst zu benennen ist, eine Projektskizze des Verbund­vorhabens in englischer Sprache ein. Im Anschluss werden die Antragsteller gegebenenfalls zur Vorstellung der Skizzeninhalte in Form einer Präsentation vor internationalen Gutachtern aufgefordert. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH zunächst Projektskizzen in englischer Sprache und in elektronischer Form bis spätestens 15. Januar 2024 vorzulegen.

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