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Ideenwettbewerb Transferprojekte

Der Wissens- und Technologietransfer ist ein zentrales Instrument, um die Innovationsfähigkeit der Unternehmen im Land weiter zu stärken und sie im digitalen Wandel zu unterstützen.

Die Digitalisierung verändert alle Branchen. Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel und Dienstleistung stehen vor der Aufgabe, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und die damit verbundenen Herausforderungen zu meistern, um damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die Bewältigung dieser Aufgaben erfordert umfangreiche Kenntnisse über die neuen technologischen Möglichkeiten und deren Anwendung im Unternehmen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen benötigen hierbei aufgrund ihrer begrenzten personellen und finanziellen Kapazitäten eine externe Unterstützung.

Die Digitalisierung kann dabei auch die Form des Wissens- und Technologietransfers verändern. Wie auch im Bildungsbereich dürften internetbasierte Tools in Zukunft stark an Bedeutung gewinnen.

Vor diesem Hintergrund werden Maßnahmen des Technologie- und Wissenstransfers gefördert, die darauf abzielen, das Wissen insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen über intelligente, digital vernetzte Systeme sowie digitale Arbeits- und Geschäftsprozesse oder Geschäftsmodelle zu stärken und sie auf diese Weise unterstützen, Digitalisierungsvorhaben in ihren Betrieben umzusetzen. Mit den Transfervorhaben können Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen adressiert werden. Dabei können auch innovative, digitale Formate des Wissens- und Technologietransfers gefördert werden.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung gemäß Ziffer 15. ee) des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (EU-Mitteilung 2014/C 198/01). Dies sind Einrichtungen wie Hochschulen oder Forschungsinstitute, Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler, forschungsorientierte physische oder virtuelle Kooperationseinrichtungen, unabhängig von ihrer Rechtsform (öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich) oder Finanzierungsweise, deren Hauptaufgabe darin besteht, unabhängige Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zu betreiben oder die Ergebnisse derartiger Tätigkeiten durch Lehre, Veröffentlichung oder Wissenstransfer zu verbreiten.

Als Zuwendungsempfänger kommen damit u. a. folgende Einrichtungen in Betracht:

  • Forschungseinrichtungen (Universitäten, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen)
  • Technologietransfereinrichtungen
  • Kammern
  • Wirtschaftsverbände
  • Wirtschaftsförderungseinrichtungen
  • Cluster-Initiativen und landesweite Netzwerke
  • Berufliche Bildungseinrichtungen


Antragsberechtigt sind auch Konsortien von antragsberechtigten Antragstellern.

Was wird gefördert?
Gefördert werden innovative Transferprojekte im Themenfeld Digitalisierung der Wirtschaft. Von den Ergebnissen sollen direkt die für Baden-Württemberg wichtigen mittelständischen Unternehmen insbesondere aus Industrie, Handwerk, Handel und Dienstleistungswirtschaft profitieren, auch im internationalen Kontext. Ziel ist es, vorhandene Erkenntnisse im Bereich Digitalisierung für die kleinen und mittleren Unternehmen im Land möglichst effizient sichtbar und nutzbar zu machen. Folgende Vorhaben können gefördert werden:

  • Entwicklung und Erprobung innovativer Veranstaltungsformate zum Technologie- und Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sowie zwischen Unternehmen
  • Entwicklung und Umsetzung internetbasierter Transferansätze
  • Entwicklung und Erprobung innovativer Ansätze und Verfahren zur Förderung der Vernetzung und Kooperation zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen sowie zwischen Unternehmen untereinander
  • Validierungsprojekte zur Erschließung neuer Anwendungsbereiche und Skizzierung neuer Geschäftsmodelle
  • Aufbau von Demonstratoren zum Aufzeigen wirtschaftlicher Umsetzungsmöglichkeiten und möglicher Anwendungsbereiche


Das förderfähige Themenspektrum erstreckt sich auf alle Aspekte im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Wirtschaft, z. B.: Digitalisierung von Geschäftsprozessen, Digitale Geschäftsmodelle und digitale Plattformen, Digitalisierung von Vertriebswegen, Online-Marketing, Elektronische Beschaffung (E-Procurement), Industrie 4.0, Smart Services, E-Health, Smart Home and Living, Digitale Planungstools wie Building Information Modeling, Digitales Arbeiten und Unternehmenskultur 4.0, IT-Sicherheit.

Wie wird gefördert?
Die Förderung beträgt 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 400.000 Euro pro Vorhaben. Auswahl und Förderentscheidung erfolgen durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg auf Grundlage der fachlichen Bewertung und der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Projektauswahl erfolgt im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens: Zunächst ist eine Projektskizze zu dem geplanten Vorhaben einzureichen. Auf dieser Basis trifft das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau eine Vorauswahl und entscheidet, welche Einrichtungen im Rahmen einer zweiten Runde einen Antrag einreichen können. Das Projekt muss spätestens bis Ende 2019 abgeschlossen sein.

Die Frist der Einreichung der Projektskizzen (Phase 1) endet am 16.10.2017.

Den vollständigen Aufruf mit ausführlichen Informationen zum Verfahren, den Auswahlkriterien, Vorgaben für Kostenkalkulation und Erklärungen sowie den Rechtsgrundlagen finden Sie auf der Seite Wirtschaft Digital BW.

Quelle: Wirtschaftsministerium