Aktuelles Thema

Stets aktuell und zielgruppengerecht informiert das Clusterportal Baden-Württemberg über clusterbezogene Nachrichten, Veranstaltungen sowie aktuelle Informationen aus dem Clusterland Baden-Württemberg. In den Formaten Spezielle Mitteilung und Aktuelles Thema werden Sie mit clusterspezifischen Analysen und praxisorientierten Clustermanagementthemen versorgt. Der Newsletter fasst die wichtigsten Geschehnisse aus Baden-Württemberg regelmäßig zusammen. Auf dem Clusterportal BW erfahren baden-württembergische Clusterakteure gebündelt alles über aktuelle Entwicklungen und Ereignisse aus der Clusterwelt.

Gut – besser – exzellent: Qualitätssiegel für baden-württembergische Clusterinitiativen und Netzwerke

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg fördert Clusterinitiativen und Netzwerke, wenn sie sich mit dem europäischen Qualitätslabel „Cluster Management Excellence Label GOLD – Proven for Cluster Excellence“ zertifizieren oder rezertifizieren lassen.

Logo Gold Label
Quelle: European Secretariat for Cluster Analysis (ESCA)

Was wird gefördert:  

Gefördert wird eine anhand internationaler Kriterien vorgenommene unabhängige Begutachtung durch das European Secretariat for Cluster Analysis (ESCA). Mit dieser Begutachtung soll die Qualität von baden-württembergischen Clusterinitiativen und Netzwerken geprüft und bescheinigt werden.  


Wer wird gefördert:  

Antragsberechtigt für diese Förderung sind Clusterinitiativen und Netzwerke aus Baden-Württemberg, die in der Datenbank des Landes auf dem Portal der RegioClusterAgentur Baden-Württemberg unter www.clusterportal-bw.de gelistet sind.  


Wie wird gefördert: 

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der Kosten, die dem Antragsteller vom European Secretariat for Cluster Analysis (ESCA) für das Zertifizierungs- oder Rezertifizierungsverfahren in Rechnung gestellt werden, maximal jedoch 5.000,00 Euro bei einer Erstzertifizierung und 4.250,00 Euro bei einer Rezertifizierung.  


Antragsfrist:

Die Förderung tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2027 befristet.


Quelle: Wirtschaftsministerium

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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Referat Clusterpolitik, regionale Wirtschaftspolitik

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Email
cluster(at)wm.bwl(dot)de