Förderung

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg fördert Clusterinitiativen und Netzwerke, wenn sie sich mit dem europäischen Qualitätslabel „Cluster Management Excellence Label GOLD – Proven for Cluster Excellence“ zertifizieren oder rezertifizieren lassen. Die Förderung beträgt bis max. 50 % der Kosten des Labelingverfahrens für Cluster-Initiativen und landesweite Netzwerke, die in Baden-Württemberg ansässig sind.

Fördermodalitäten

Was wird gefördert:  

Gefördert wird eine anhand internationaler Kriterien vorgenommene unabhängige Begutachtung durch das European Secretariat for Cluster Analysis (ESCA). Mit dieser Begutachtung soll die Qualität von baden-württembergischen Clusterinitiativen und Netzwerken geprüft und bescheinigt werden.  


Wer wird gefördert:  

Antragsberechtigt für diese Förderung sind Clusterinitiativen und Netzwerke aus Baden-Württemberg, die in der Datenbank des Landes auf dem Portal der RegioClusterAgentur Baden-Württemberg unter www.clusterportal-bw.de gelistet sind.  


Wie wird gefördert: 

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der Kosten, die dem Antragsteller vom European Secretariat for Cluster Analysis (ESCA) für das Zertifizierungs- oder Rezertifizierungsverfahren in Rechnung gestellt werden, maximal jedoch 5.000,00 Euro bei einer Erstzertifizierung und 4.250,00 Euro bei einer Rezertifizierung.  


Antragsfrist:

Die Förderung tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2027 befristet.

Ansprechpartner/-in
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Referat Clusterpolitik, Regionale Wirtschaftspolitik
Schlossplatz 4
Neues Schloss
70173 Stuttgart
Telefon
+49 711 123-2559
Telefax
+49 711 123-2474
E-Mail
cluster(at)wm.bwl(dot)de