Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg ist bemüht, seine Internetseite in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite des Ministeriums: www.clusterportal-bw.de.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG:

    • Die Textabstände auf der Startseite sind nicht anpassbar.
    • Eine ausschließliche Tastaturbedienung der Homepage ist nicht möglich.
    • Die Texte sind nicht auf 200 % vergrößerbar.
    • Die Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln nicht deren Zweck. (Die verwendete Formular-Erweiterung unterstützt die Verwendung von "autocomplete-Attributen" nicht).
    • Einzelne Bereiche sind nicht überspringbar.

    Im Jahr 2023 wird es zu einem Relaunch der Seite kommen, bei dem die noch bestehenden Unvereinbarkeiten mit  Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG behoben werden.


    b) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

    • Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

     

    3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 25.08.2020 erstellt.
    Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).
    Die Erklärung wurde zuletzt am 29.11.2022 überprüft.

     

    4. Rückmeldung und Kontaktangaben

    Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
    Dann können Sie sich gerne bei uns melden:


    Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

    Schlossplatz 4, Neues Schloss

    70173 Stuttgart
    
Telefon: +49 711 123-0

    E-Mail: cluster(at)wm.bwl(dot)de

     

    5. Durchsetzungsverfahren

    Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
    Falls das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

    Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

    Landes-Behindertenbeauftragte
    
Stephanie Aeffner

    Else-Josenhans-Straße 6

    70173 Stuttgart

    Telefon: +49 711 279-3360

    E-Mail: poststelle(at)bfbmb.bwl(dot)de


    Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.