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BMBF: Erhöhung des Frauenanteils im MINT-Forschungs- und Innovationsprozess: Selbstwirksamkeit, Eigeninitiative und Kreativität stärken

Handlungsleitende Ziele dieser Förderrichtlinie sind dementsprechend die Erhöhung des Frauenanteils in den MINT-Studiengängen, die Erleichterung des akademischen Berufseinstiegs von Frauen und die Übernahme von Spit­zenpositionen durch Frauen in MINT-Betrieben und -Unternehmen bzw. deren Forschungsabteilungen sowie die Stärkung des Kreativpotenzials, der Erfindungskraft und des Innovationsantriebs von Frauen im MINT-Bereich. Zuwendungszweck ist die Förderung von fachlich, branchenspezifisch und/oder regional orientierten Praxismaßnahmen und/oder Forschungsprojekten, die zur Erhöhung des Frauenanteils in den akademischen MINT-Fächern und akademischen MINT-Berufen beitragen, den Berufseinstieg von MINT-Hochschulabsolventinnen in MINT-Betrieben und -Unternehmen bzw. deren Forschungsabteilungen erleichtern, Prozess- und Organisationsinnovationen in Betrieben und Einrichtungen initiieren und/oder die Eigeninitiative in der Karriereplanung sowie die Nutzung der Kreativität und Erfindungskraft von Frauen in Forschung, Entwicklung und Innovation stärken.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden innovative, zielgruppenorientierte und nachhaltig ausgerichtete Projekte, die Praxismaßnahmen und/oder Forschungsvorhaben auf akademische MINT-Studiengänge und akademische MINT-Berufe sowie auf Frauenkarrieren in Forschung, Entwicklung und Innovation fokussiert umsetzen und somit den in Nummer 1.1 dieser ­Förderrichtlinie genannten Zielen dienen. Dazu gehören unter anderem die Etablierung und der Ausbau von adres­satinnen-orientierten Angeboten und Unterstützungsmaßnahmen – insbesondere in Zusammenarbeit mit Projekt­partnern aus der Wirtschaft sowie die Untersuchung der zugrundeliegenden Mechanismen. Hochschulen, außer­hochschulische Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Stiftungen, Vereine und Verbände (z. B. auch Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Fachverbände), MINT-Initiativen, Medienpartner und/oder Bildungs- und Praxispartner werden ausdrücklich aufgefordert, sich in Form von fachlich, branchenspezifisch und/oder regional orientierten Verbünden zu beteiligen, um stärkere Synergieeffekte zu erreichen.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, KMU der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Stiftungen, Träger von Bildungseinrichtungen sowie andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die über ausgewiesene Kompetenzen in genderspezifischen MINT-Kontexten und/oder in der MINT-orientierten Genderforschung verfügen sowie eine entsprechende Nachhaltigkeit der Maßnahmen und den Transfer der Ergebnisse sicherstellen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, Verbände, Stiftungen sowie andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts), in Deutschland verlangt.

Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem vom BMBF beauftragten Projektträger (siehe Nummer 7.1) bis spätestens zum 29. Oktober 2021 und 31. Dezember 2023 zunächst Projektskizzen einzureichen.

Weitere Informationen


Quelle: BMBF